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1) nach ordnungsmäßiger Prüfung der Rechtsfrage die rechtmäßige Erbfolge in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu Gunsten des Herzogs Friedrich des Achten von Schleswig Holstein mit aller Kraft geltend macht, welche König Friedrich Wilhelm der Vierte hochseligen Andenkens am 24, März 1848 als die Rechte Dänemarks in keiner Weise verletzend anerkannt hat;
2) wenn es sein Votum vom 2. April 1848 als bindend bezeichnet, nach welchem es keinem Zweifel unterliegt, daß die Cvmpctenz des Bundestages sich auch auf die Frage der ewigen Vereinigung und Unzertrennlichkeit erstreckt, deren Bestehen Schleswig und Holstein als ein auf die Landes-Eonstitutionen begründetes Recht in Anspruch nehmen; wenn es
3) mit aller Macht für die Verwirklichung des im Bundcsbeschiusse vom 12. April 1848 ausgesprochenen Princips eintritt, wodurch erklärt ist, daß falls dänischer Seits die Räumung des Herzvgthums Schleswig von den eingerückten dänischen Truppen nicht erfolgen sollte, dies zu erzwingen sei, um das durch den Bund zu schützende Recht Holsteins auf die Union mit Schleswig zu wahren;
4) wenn es die durch königliches Wort, ä. d, Charlottcnburg den 30. December 18S0 aufs neue verbürgte Zusicherung, „daß das altherkömmlich berechtigte Verhältniß zwischen Holstein und Schleswig zu wahren sei", jetzt durchführt, nachdem es 1831 und 1852 versäumt ist;
5) wenn das königliche Wort: „Ich will nicht zugeben, daß ein Fuß breit deutscher Erde verloren geht," die Richtschnur seiner Thaten auch in Bezug auf Schleswig ist.
„Gedenke, daß Du ein Deutscher bist," so lautete das brandenburgischc Kriegsmanifest von 16S8, so ruft der große Kurfürst seinem Urenkel aus Preußens Thron zu.
Das Dmmewerk.
Das Dannewerk ist ein aus verschiedenen Theilen zusammengesetzter alter Grenzwall im Süden der Stadt Schleswig, angelegt, um das Vordringen einer nach Norden marschirenden Armee zwischen der Schlei und den Treencsümpfen zu hindern. Es beginnt mit einer halbkreisförmigen Schanze am Selker Noor und streckt sich, im Ganzen fast zwei deutsche Meilen lang, zuerst in westlicher, dann in südwestlicher, zuletzt wieder in westlicher Richtung bis über Morgen-