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geradezu mit der Regierung des Reichsverwesers in Conflict zu kommen, bestürmte man jetzt von Berlin aus diese letztere um eine Vollmacht zu endgilti- gem, vorbehaltlosem Abschluß. Und wirtlich ging der Neichsminister des Auswärtigen, Heckscher, so deutlich auch schon die ganze Richtung der preußischen Politik am Tage lag, auf das Begehren ein; allerdings aber geschah es nicht ohne alle Bedingung und Beschränkung. Die öffentliche Meinung in Deutschland hatte über das, was von den Resultaten der malmöer Verhandlungen bekannt geworden, sich im höchsten Grade beunruhigt gezeigt. Also gab denn die Negierung des Neichsverwesers die gewünschte Vollmacht nur so, daß sie verlangte, man müsse an den Artikeln von Bcllevue festhalten, und auch an diesen noch einige Abänderungen und Zusätze anbrachte, welche durchzusetzen seien.
Aber wie wenig war, als nun die Unterhandlungen zu Malmö wieder begannen, gerade Preußen in der Lage, dem Gegner noch etwas im Guten abzugewinnen, oder auch in dem festen Willen ihm etwas abzubringen. Schon genug, daß man denn doch einige ärgerliche Punkte des ersten malmöer Entwurfs beseitigte! Die Forderungen der Centralgewalt hatten insgesammt ein klägliches Schicksal. Am eigenthümlichsten erging es in einem der Vornehmsten Punkte, in den Bestimmungen über die Behörde, der während der Zeit des Waffenstillstandes die Herzogthümer untergeben werden sollten. Daß für diese Zeit die provisorische Regierung abzutreten und einer Commission Platz zu machen hätte, deren Mitglieder aus angesehenen Männern Schleswig-Holsteins zum Theil durch den König von Preußen, zum Theil durch den dänischen König als Herzog von Schleswig-Holstein zu ernennen wären — dieses für di« schleswig- hvlstcinische Sache so demüthigende Zugeständnis; hatte Preußen in den bisherigen Verhandlungen gemacht. Die an Preußen ausgestellte Vollmacht der Centralgewalt verlangte nun, man solle sogleich beim Abschluß des Waffenstillstandes über gewisse, vertrauenerweckende Männer sich verständigen. Zu Malmö aber gelang es den Dänen, durch Täuschung des preußische» Unterhändlers, als Präsidenten -der Regierungscommission den Grafen Karl Moltt'e durchzusetzen, einen Mann, der srüherhin, als Präsident der holstein-lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen, durch seine Dicnstsertigkeit gegen die dänischen Absichten zu einer der verhaßtesten Persönlichkeiten für die Schieswig-Holsteiner geworden war. Wollte ferner die Vollmacht des Reichsverwescrs die fortdauernde Gil- tigteit der Gesetze und Verordnungen, weiche die provisorische Regierung erlassen, ausdrücklich anerkannt wissen, so sprach man jetzt diesen Gesetzen und Verordnungen die Gellung ausdrücklich ab und überließ es nur der neuen Regierung diejenigen wieder in Kraft zu setzen, die ihr nöthig und für den regelmäßigen Geschäftsgang ersprießlich schienen. Aber noch mehr! Statt eine Aenderung deS bellevuer Entwurfs zum Vortheil Schleswig-Holsteins durchzusetzen, sah der preußische Unterhändler, General v. Below, in manchen