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Ein Blick auf die Kriegsfrage : nach Mittheilungen eines höhern preußischen Offiziers.
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sie ins Feuer gehen müssen. Die zu der Einwohnerzahl und den finanziellen Kräften des Landes nicht im rechten Verhältniß stehende Stärke der Armee andrerseits dagegen treibt an, diesen Tag möglichst zu beschleunigen. Erleidet die schnell einberufne, noch nicht durchgehends ausgebildete, aus Geübten und nur Halbgeübten bestehende Armee gleich anfangs einige schwere Niederlagen, so wird sie ohne Zweifel rasch allen moralischen Halt verlieren und vom Kriegs­schauplatz verschwinden, und so wäre auch nach dieser Betrachtung, wenn man deutscherseits den Krieg ernstlich wollte, ein sofortiges Vorgehen zu rathen. Das dänische Wehrsystem ist, alles Gesagte zusammengefaßt, ein auf die Gunst der ersten Umstände basirtes. Der eingetretene harte Winter gewährt diese Gunst nicht, die Schlei und die Eider sind jetzt keine Gräben, sondern Brücken, die Verschanzungen am Dannewerk leicht zu umgehen,^Friedrichstadt ohne Wasser zu keinem langen Widerstand fähig, die Flotte, sonst sehr nützlich zu Flanken­demonstrationen, lahm gelegt durch das Eis der Buchten. Eine einzige Schlacht, wenn sie von den dänischen Generalen überhaupt gewagt wird, kann der Armee König Christians ein Ende machen.

Die streitigen Ortschaften in Schleswig-Holstein.

In den Zeitungen siguriren jetzt ziemlich häusig diesechs holsteinischen Dörfer" jenseits der Eider, welche von den Bundestruppen ebenfalls besetzt werden sollten, aber bis heute noch in den Händen der Dänen sind, und nach der Art, wie von ihnen gesprochen wird, kann es scheinen, als wären nur sie und das rendsburger Kronwerk Objecte, welche für Holstein zu rcclamiren sind. Dem ist jedoch nicht so. Wie an der Nordgrenze und im Westen Schleswigs eine beträchliche Anzahl von Orten und Gebieten sind, welche staatsrechtlich nicht, wie die Dänen behaupten, zu Jütland. sondern zum Herzogthum Schles­wig gehören*), so ist auch die Südgrenze des letzteren in staatsrechtlicher Be-

") Unter Anderm zählen hierher der südliche Theil der Stadt Kolding, ein Stück des Kirchspiels Seest und die ehemaligen Birkdistricte Lustrup und Riberhuus, sofern sie aus Grundstücken bestehen, welche zur Grafschaft Schackenburg, zum ehemaligen Vorwerk des Schlosses Nibcrhuus, zum ehemaligen königlichen Reutcrgut, zum ehemaligen Domcapitel, zur Schule und zum Hospitat in Nipcn gehören.