28
Dänemark im Herzogthum Sachsen-Lauenburg nicht succesfionsberechtigt ist. Denn erstens ist nachgewiesen worden, daß dazu die erfolgte Zustimmung der Agnaten und der Landstände erforderlich wäre, und diese ist nicht erfolgt, und es ist nicht einmal Aussicht da, sie zu erreichen. Zweitens haben in Lauenburg nur Mannsstämme zu succediren, und zwar nicht in willkürlicher Reihenfolge, sondern mit Bevorzugung des ältern vor dem jüngern - demnach würde selbst in dem Falle, daß man das für Laucnburg zweifelhafte Succcssionsrecht der holsteinischen herzoglichen Linien als giltig anerkennen wollte, immerhin das eventuelle Erbrecht Christians des Neunten demjenigen des Herzogs Friedrich von Augustenburg nachstehen. Drittens haben endlich die verschiednen Besitzwechsel den Bestand Sachsen-Lauenburgs als besondres Hcrzogthum (mit Anrecht auf eine bestimmte Successionsordnung) nicht aufgehoben, und cv beruht nicht auf den Verträgen, sondern auf einseitiger dänischer Prätension, daß Laucnburg ein für alle Mal mit dem dänischen Throne zu vererben habe. Daher ist auch in dieser Beziehung die Successionsberechtiguug Köuig Christians des Neunten in Sachscn-Laucnburg bestimmt in Abrede zu stellen.
Ein Seitenstück zn Goethes Beschreibung der Krönung Kaiser Joseph des Zweiten.
Den meisten unserer Leser ist ohne Zweifel der Schriftsteller, aus dessen Memoiren wir hier ein Stück mittheilen, nicht wenigen vielleicht das mitgetheilte Stück selbst bekannt; auch die letzteren indeß lassen sich dasselbe wohl gern einmal in das Gedächtniß zurückrufen. Ritter v. Lang ist bekanntlich im »eueren Deutschland einer der ersten Verfasser solcher Denkwürdigkeiten aus dem eigenen Leben, deren Interesse nicht wesentlich auf literaturgeschichtlichem, sondern auf politischem und allgemeinerem, culturhistorischem Gebiete zu suchen ist. Die äußerst verschiedenen Lebenslagen, durch welche er hindurchgegangen, haben ihn in eine Menge bedeutender Beziehungen gebracht; indeß sind es nicht sowohl große Aufschlüsse über einzelne, hervorragende Persönlichkeiten und Be. gebcnheiten, ihre Beweggründe, Ursachen u. dergl. m., durch welche die Me-