Beitrag 
Von der Pacification bis zur Execution.
Seite
493
Einzelbild herunterladen
 

498

Von der Pacification bis zur Executive

Recapituliren wir einmal in der Kürze, was die beiden deutschen Groß­mächte, die Negierung des Gesammtstaats Oestreich voran, und was der deutsche Bund seit den Tagen, wo Schleswig-Holstein die eigene Vertheidigung seiner Rechte aufgeben mußte, für die Herzogthümer gethan haben. Vielleicht sehen wir in der Vergangenheit ein Stück der Zukunft, welche uns die Sol­daten des Herrn v. Bismarck in ungewohntem, aber gegenwärtig erklärlichem Verein mit dendeutschen Brüdern" aus dem Magyaren- und Polakenlande jetzt zu bereiten befehligt sind.

Glossen, starke Worte. Erstaunen bleiben ausgeschlossen. Wir haben eine Reihe von Thatsachen vor uns, die ganz von selbst, ohne daß man sie bei ih­rem rechten Namen nennt, erröthen.

Infolge der olmützer Punctation fand diePacification" Schleswig- Holsteins statt. Ein preußischer General geht mit einem östreichischen nach Kiel, um sie einzuleiten. Ein östreichisches Armeecorps folgt ihnen des nöthigen Nachdrucks wegen, und preußische Pontonniere bauen ihm dazu die Brücke über die Elbe. Die beiden Kommissäre ziehen in Kiel mit Versprechungen ein, die unter den obwaltenden Umständen nicht völlig unerträglich klingen. Sie seien gekommen, so lassen sich die Herren vernehmen, umeinen Zustand herzustellen, welcher dem Bunde erlaube, das Recht des Herzogthums Holstein und das altherkömmliche Verhältniß zwischen Holstein und Schleswig zu wahren." Wei­ter wird zugesagt: die Cadres der schleswig-holsteinischen Armee bleiben er­halten, die Festungen Rendsburg und Friedrichsort von einheimischen Truppen besetzt, das Kriegsmaterial Bundescigenthum. Auf diese Verbeißungen hin unterwerfen sich Statthalterschaft und Landesversammlung mit dem in Waffen stehenden Volke, ungern zwar, aber doch in der Hoffnung, aus dem Schlff- bruch etwas zu retten.

Jetzt steht die schleswig-holsteinische Sache rein wie Gold da", ruft Fürst Schwarzenberg aus.Deutschland wird das gute Recht entschieden schützen."

Die Geschichte der nächsten Jahre antwortet darauf: das gute Recht ist von Deutschland nicht geschützt worden, weder entschieden, noch überhaupt, nicht einmal das, was man an seine Stelle zu setzen beliebte.

Alle Versprechungen der beiden Bundescommissäre verwandelten sich wie im Handumdrehen in ihr Gegentheil. Die Armee der Herzogthümer. bis auf