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Unser Recht und Interesse in Schleswig-Holstein.
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der Execution? Wir nehmen den günstigsten Fall an. der nicht der wahrschein­lichste ist, und sagen: sie soll volle Erfüllung aller Zusagen erzwingen, mit welchen Dänemark 1861 und 1852 die Ueberlieferung der Herzogtümer in seine Gewalt von den deutschen Großmächten erlangt hat, also auch der Zusagen in Betreff Schleswigs. Glaubt man, daß die fremden Mächte dagegen we­niger stark und lebhaft Einspruch erheben werden, als gegen Nichtigerklärung des londoner Protokolls, Anerkennung und Einsehung des Herzogs Friedrich? Und wenn sie jene deutschen Ansprüche wirklich ernsthast unterstützten, Dänemark also gezwungen würde, für den Augenblick nachzugeben, Schleswig aus der Incor- poration in Dänemark wieder zu entlassen, die deutsche Nationalität in diesem Lande wieder in ihre Rechte einzusetzen, glaubt man, daß dies ohne Hinter­gedanken, ohne den Entschluß, sofort nach Aufhören des Drucks das alte Spiel von Neuem zu beginnen geschehen würde? Dann wäre man in einer großen Täuschung befangen. Die Verabredungen von 1851 und 1852 begründeten einen Gcsammtstaal. Wie man sich aber auch einen solchen dänischen Gesammtstaat vorstellen mag, kein Sachkenner von einiger Unbefangenheit wird jetzt noch läugnen, daß dänische und deutsche Elemente, Interessen und Bestrebungen in einem und demselben Stciatswcsen unverträglich sind. Dauerndes schafft- in diesem Lande nur, wer die beiden Vott'sindividualitäten von einander scheidet. Die größte Geneigtheit bei dem König von Dänemark, den Herzogtümern gerecht zu werden, vorausgesetzt, würde er als konstitutioneller Fürst nie im Stande sein, damit durchzudringen. Selbst angenommen, was kaum anzunchmcn ist. da die Dänen diesem Verhältniß sicher mit einer Revolution entgegentreten würden, angenommen, eine vollkommen gleiche Vertretung beider Nationalitäten wäre zm erreichen, so würde bei den auseinandergehenden Interessen und der unheilbaren Verbitterung beider Tbeile die Staatsmaschine ein Wagen werden mit zwei Deichseln, eine nach Süden, die andere nach Norden gerichtet, jede gleich stark bespannt, keine von der Stelle rückend, eine Lächerlichkeit, eine un­erhörte Monstrosität.

Der Gesammtstaat wäre nur unter einer Bedingung herzustellen, unter der Bedingung, daß in sämmtlichen Theilen der Monarchie der Absolutismus wieder aufgerichtet, die Volksvertretung in Dänemark abgeschafft ode.'' doch der in den Herzogtümern gleichgestellt und die jetzige Herrschaft der däl>.',^"> Nation über die Herzogtümer in die Hände eines unbeschränkten Monarchen zurückgegeben würde, welcher die Macht und den Willen besäße, das leiden­schaftliche Streben der Dänen nach Ausdehnung ihres Wesens über den Süden im Zaume zu halten. Ob die Wiederauftichtung des Absolutismus in Däne­mark leichter sein werde als die endgiltigc Trennung der dänischen Monarchie in zwei von verschiedenen Fürsten cvnstitutionell regierte Theile, ob gerechter, ob für die Ruhe Deutschlands und ganz Europas Wünschenswerther, überlassen wir