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Unser Recht und Interesse in Schleswig-Holstein.
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Unser Recht und Interesse in Schleswig-Holstein.

Die schleswig-holsteinische Frage ist durch die neuesten Ereignisse eine sehr einfache geworden. Sie drückt sich in einer Formel aus, welche Alles, was bisher streitig war, einschließt und löst. Diese Formel heißt- Anerkennung des Herzogs Friedrich als Souverän der Lande zwischen Elbe und KönigSau oder Anerkennung des londoner Protokolls? Mit andern Worten: Trennung Schleswig-Holsteins von Dänemark oder ncue und endgiltige Zusammcnschwci- ßung dieser deutscheu Herzvgthümer mit den Besitzungen eines fremden Herr­schers? Wieder mit andern Worten: Wahrung eines wahren deutschen Interesses oder Nachgiebigkeit gegen ein vorgebliches europäisches Interesse?

Die Majorität der Bundesversammlung hat sich am 6. December, in­dem sie sich für die Execution entschied, gegen das deutsche Interesse er­klärt; denn den Vorbehalt der Successionssrage halten wir für eine blos scheinbare und blos vorläufige Concession an die erregte Stimmung der Nation, die Behauptung, daß das Erbfvlgerecht der Äugustcnburger erst noch der Prüfung bedürfe, für eine Ausflucht aus Gründen vermeintlicher Zweckmäßigkeit. Die schleswig-holsteinische Erbfolgcfrage ist seit vollen zwan­zig Jahren im Munde der Diplomatie, und wozu vollbesetzte Ministerien des Auswärtigen, wenn man bis heute noch nicht zu Ja oder Nein kom­men konnte? Die schleswig-holsteinische Erbfolgefrage ist von den deutschen Staatsrechtslehrern und Historikern seit ebenso langer Zeit mit dculscher Gründ­lichkeit und Gewissenhaftigkeit durchforscht worden, und sie ist nicht blos von solchen, die wir der freisinnigen Partei zuzählen, nicht blos von Dahlmann, Waitz, Michelscn, Dropsen, Samwer, sondern auch von Männer» der Gegenpartei, wie Zachariä und Zvepfi entschieden und zweifellos zu Gunsten derjenigen Auffassung gelöst worden, nach welcher der bisherige Erbprinz von Augusten­burg jetzt Herzog von Schleswig-Holstein ist. Eine einzige Stimme, der ver­storbene Geheimrath und Professor Pernice in Halle, erklärte sich im entgegen­gesetzten Sinne, und auch dieser wir nehmen an aus Scham nur in der Stille, hinter dem Vorhang, der die Nänke der Diplomatie den Augen der Welt verbirgt. Sein Gutachten, bis heute nie veröffentlicht, jetzt in Kopenhagen zur Publication vorbereitet, entstand auf Veranlassung des Herrn v. Mantcuffel, der damit den König von Preußen bewegen wollte, gegen seine frühere offene und unzweideutige Erklärung für das Erbrecht des Manns- stammcs das londoner Protokoll zu unterzeichnen. Der König ließ si.!, obwohl der Hauptgrund Pcrnices, die mangelnde Ebenbürtigkeit vor der unzweifelhaften Observanz des oldenburgischen Gesammthauses in nichts zerfiel, obwohl er An­fangs von ..faulen Fischen" sprach, überzeugen/ das Protokoll erhielt die Unter- fcbrist Preußens, und der Herr v. Manteuffel den dänischen Elephcmtenvrden.