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liche Untersuchung sehr im Interesse der Sache liegen würde, und es geschah so Vieles, was die Aufmerksamkeit der Gerichte und der Landesregierung auf sich ziehen mußte, daß deren Zurückhaltung fast als ein Zeichen des Zweifels an der Strafbarkcit der eingegangenen Verbindung gedeutet werden konnte. Auf den größeren Vollversammlungen des Nativnalvereins, welche im Mai und Juni 1862 in Lübeck und Hamburg abgehalten wurden, war auch Mecklenburg vertreten, auf der ersteren sehr zahlreich. Ebenso auf der Generalversammlung zu Coburg am 5. und 6. Octvbcr 1862, wo auch ein Mecklenburger, Moritz Wiggcrs, in den Ausschuß des Nationalvereins gewählt ward. Alles dies, so wie die von einzelnen Mecklenburgern in diesen Versammlungen gehaltenen Vorträge wurden in öffentlichen Blättern und in den Druckschriften des Vereins, welche auch das Verzeichnis) der Theilnehmer an der Generalversammlung brachten, mitgetheilt und besprochen. In Anlaß des Beschlusses, welchen die Generalversammlung zu Coburg in Bezug auf die mecklenburgische Verfassungsange- legenhcit gefaßt hatte, erging eine von 108 Mecklenburgern unterzeichnete Dankadresse an den Ausschuß des Narionalvereins. Moritz Wiggcrs prästdirte einer Nationalvcreins-Versammlung in Hamburg am 17. März 1863, was die Zeitungen gleichfalls berichteten. Da ein Einschreiten auf Grund des ministeriellen Publicandum vom 1. October 1859 noch immer auf sich warten ließ, so schien die Auffassung einigermaßen berechtigt zu sein, daß der Minister sein Publicandum abandonnirt und die darin ausgesprochene Ansicht über den Nationalverein stillschweigend berichtigt habe, und man hätte zu dieser Annahme um so mehr sich hinneigen können, als der inzwischen gestiftete sogenannte groß- deutsche Resormvercin, der allerdings bisher nur einen Mecklenburger und zwar einen im Auslande lebenden zu gewinnen gewußt hat, vom Minister durch kein neues Publicandum angefochten ward.
Es nähere jedoch endlich der Tag, wo es sich auswies, daß die Voraussetzung einer eingetretenen Umstimmung des Ministers eine sehr unbegründete war. Der Minister forderte von dem rostocker Magistrat die Einleitung einer Untersuchung gegen die dortigen Mitglieder des Nativnalvereins. 'Die Aufforderung zu diesem Schritt hatte er anscheinend in einem Beschluß gefunden, welchen eine am 27. September 1863 in Rostock gehaltene Versammlung von Nationalvereins-Mitgliedern über die deutsche Frage gefaßt hatte. Der bald darauf in die Ocffentlichkeit getretene Beschluß erklärte sich unter Verwerfung der auf dem Fürstencongreß berathenen Bundesrcfvrmacte für die Rückkehr zur- deutschen Reichsverfassung vom 28. März 1849 und enthielt u. A. folgende Sätze: „Durch die Ausführung der Bundcsreform-Acte würde den wahren Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen des deutschen Volkes nicht genügt und weder die gebührende Machtstellung nach außen, noch die Freiheit und Rechtssicherheit im Innern begründet werden." — „Die Versammlung der Fürsten