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eichter zum Abschluß zu bringen waren, aber ohne die ihr durch königliche Huld zugewiesenen Mittel kaum in das Leben zu führen schienen. — So ist die Fortsetzung von Jakob Grimms Weisthümern den Unternehmungen der Commission eingereiht worden; bekanntlich hat den vierten Band derselben der verewigte Meister noch selbst vollendet, und auch den Schlußband hofft man aus dessen Nachlasse bald veröffentlichen zu können. Grimm hatte in der ersten Plenarversammlung der Commission die Herausgabe der reichen Supplemente zum bayerischen Wörterbuch, welche sich in Schmellers Nachlaß finden, als eine Ehrenschuld hingestellt, welche man dem Andenken des großen Sprachforschers abzutragen habe: dieser Anregung folgend, übertrug die Commission dem Professor Konrad Hofmann die Bearbeitung des schmellerschen Nachlasses, die aber so große Schwierigkeiten verursachte, daß Grimm die Verwirklichung seines Wunsches nicht mehr erlebtes Die Hindernisse, mit denen man bei diesem Unternehmen zu kämpfen hatte, scheinen nun endlich glücklich beseitigt, und der Druck des schmellerschen Nachlasses, dessen Herausgabe jetzt eine doppelte Ehrenschuld für die Commission geworden ist, wird hoffentlich ohne Unterbrechung fortgeführt werden können. — Auch ein drittes von Grimm angeregtes Unternehmen ist nicht bei seinen Lebzeiten zum Abschluß gediehen: es ist die übersichtliche Zusammenstellung des historischen Inhalts der mittelhochdeutschen Dichtungen, welche die Commission dem Dr. Holland Hierselbst übertrug. Grimm hat noch in seinen letzten Lebenstagen einen bedeutenden Theil der Handschrift des Bearbeiters in Händen gehabt, aber die Commission hat sich seiner weiteren Absichten nicht mehr vergewissern können und muß die Art und Weise der Publication späterer Beschlußnahme vorbehalten. Ein verwandtes Unternehmen, die Sammlung deutscher historischer Lieder, ist indessen soweit vorgeschritten, daß es bald an die Oeffentlichkeit treten kann. Diese Sammlung wurde aus Droysens Antrag unternommen und erhielt in dem Cabinets- rath v. Lilieneron zu Meiningen den geeignetsten Bearbeiter; mit größter Sorgfalt ist das weitzerstreute Material zusammengebracht, gesichtet und kritisch bearbeitet. In vier mäßigen Bänden wird demnächst die Publication erfolgen, der Druck des ersten Bandes binnen Jahresfrist beginnen und dann ununter brechen fortgeführt werden. Die Sammlung deutscher Rechtssprichwörter, welche unter Mitwirkung der Professoren Bluntschli und K. Maurer die Münchener Rechtspraktikanten Ed. Graf und Matth. Dietherr bearbeitet haben, ist bereits dem Publicum übergeben, und das ebenso reichhaltige wie handliche Buch wird gewiß aller Orten günstige Aufnahme finden.
Doch nicht allein die Ansammlung und kritische Bearbeitung unbekannter oder bisher nur ungenügend veröffentlichter Materialien hatte die Commission nach den Intentionen ihres Gründers in das Auge zu fassen: sie sollte zugleich der historischen Forschung und Darstellung ein weites Feld öffnen