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Briefe über Oestreich : Oestreich und Ungarn. 2.
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Briefe über Oestreich.

Oestreich und Ungarn. 2/

Dieselbe Bewegung, aus welcher die Umgestaltung der ungarischen Ver­fassung hervorgegangen ist, hat in ihrem weiteren Verlaufe zu dem Versuche, Ungarn völlig von Oestreich zu trennen und i» Folge der Unterdrückung dieses Versuches zur lligen Aufhebung der ungarischen Verfassung geführt. Ob die Aufrechterhaltung, respective die Wiedereinführung der Verfassnngsartil'cl von 1847/8 an sich und unter allen Umständen mit dem Bestände der östreichischen Monarchie unvereinbar ist, mag zunächst unerörtert bleiben. Daß aber das aus den Stürmen des Jahres 1848 für Oestreich hervorgegangene Staatsideal, welches eine Concentration der Monarchie zu einem streng einheitlich geglieder­ten Gesammtstaate verfolgt, sich nicht mit einer Autonomie Ungarns, wie sie durch die Gesetze von 1848 erstrebt wird, verträgt, findet seinen Beweis, wenn es eines solchen bedürfte, in dem weiteren Gange der Begebenheiten selbst.

Die Bestrebungen der ungarischen Nation bewegen sich nach zwei Rich­tungen. Zunächst fordert Ungarn in allen inneren Angelegenheiten, die Finan­zen und die Festsetzung der militärischen Leistungen eingeschlossen, für sich die unbedingteste Autonomie. Den schärfsten Ausdruck findet das Streben in der Forderung eines verantwortlichen ungarischen Ministeriums. Sodann beansprucht Ungarn den unmittelbaren staatsrechtlichen Anschluß der pirrws aäuvXÄL an das Königreich Ungarn im engern Sinne, was, wie ich schon in meinem vo­rigen Schreibe» durchgeführt habe, nach dem Siege der Magyaren in der Sprachenfrage und nach Einführung der streng centralisirenden Gesetzesartikel von 1847/8 aus die Unterwerfung der verschiedenen innerhalb der Grenzen des ungarischen Reiches lebenden Nationen unter die Herrschaft des magyarischen Stammes abzielt. Die Union Siebenbürgens und Ungarns ist im Jahre 1848 auf eine staatsrechtlich durchaus unanfechtbare Weise vollzogen und unter dem 10. Juni 1848 vom Kaiser Ferdinand sanctionirt worden. Anders ist die Sachlage in Betreff Kroatiens, wo die Bestrebungen der Ungarn von Anfang an auf Widerstand stießen. Diesen Widerstand benutzte die östreichische Re­gierung im Jahre 1848 bekanntlich als Stützpunkt zur Bekämpfung der unga­rischen Pläne. Die Politik des wiener Cabinets in dieser Angelegenheit war ebenso geschickt wie zweizüngig. Im März wurde Jellachich zum Banus er­nannt , was offenbar ein Schritt äußerster Feindschaft gegen Ungarn war. Am 10. Juni wird er, um die Ungarn zu beruhigen natürlich nur zum Schein abgesetzt, sodaß in dem nun folgenden Kampfe zwischen Ungarn und Kroatien

Grenzboten IV. 1863. 8