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Alls Süddeutschland. »
Das Zurückgehen auf die deutsche Reichsverfassung voiN Jahr 1849, in- direct in dem Beschlusse des deutschen Abgevrdnetentags enthalten, direct in der Generalversammlung des Nationalvereins ausgesprochen, bezeichnet einen gewissen Abschnitt in der Geschichte unsrer nationalen Bestrebungen.
Noch vor drei Jahren bei der Gründung des Nationalvereins als revolutionär und unpraktisch zugleich verworfen, seither von vereinzelten Seiten ausgenommen, von der Mehrheit aber stets zurückgewiesen, ist der Ruf nach der deutschen Reichsverfassung heute das einstimmige Losungswort der nationalen Partei geworden. Was bedeutet dieser Ruf? Ist er heute weniger revolutionär, ist die Aussicht seiner Verwirklichung heute näher gerückt als vor drei Jahren, sind die Hindernisse, an welchen im Jahr 1849 die Durchführung der Verfassung scheiterte, heute beseitigt? Oder ist dieser Ruf vielleicht nur ein unfreiwilliges Geständniß, daß die bisherigen Ziele und Bestrebungen verfehlt waren, oder daß auf die Erreichung eines positiven Ziels für den Augenblick überhaupt verzichtet werden muß, und ist er in diesem Sinne eher als ein Rückzug, ein Entschluß der Resignation aufzufassen, denn als eine nach vorwärts gerichtete Position, eher als Merkmal einer Pause in den nationalen Bestrebungen, denn als ein wirklicher Fortschritt?
Fürs Erste ist so viel klar, daß die Proclamation der Reichsverfassung nicht denselben Sinn hat, in welchem sie von der Demokratie seitdem oft wied erholt worden ist. Es soll damit weder das Recht des Rumpfparlaments anerkannt, noch überhaupt direct an die Bestrebungen des Jahres 1849 angeknüpft, und es sollen damit am wenigsten jene Versuche erneuert werden, die Reichsverfassung ins Leben zu rufen, welche mit der Revolution endeten. Diejenigen mögen sich also beruhigen, welche, gestützt auf jene Beschlüsse, bereits den Bürgerkrieg an die Wand malen. Allein abgesehen davon, daß solche Tendenzen, die sich von selbst verbieten, überdies ausdrücklich ausgeschlossen sind, werden die Leiter, welche dem von unten her geäußerten Wunsch nach Erneuerung des Rechts der Reichsverfassung nachzugeben sich entschlossen, sich keiner Täuschung darüber hingeben, daß dieser Schritt überhaupt' kein unmittelbar prak-
Glenjboten IV. 1öt>2, 21