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Neue Literatur der deutschen Geschichte und Alterthumskunde. 2.
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sehr fchätzcnswerthe Notizen, über die Veranlassung der Gedichte, über ihre Li­teratur und über die.Verfasser, Das Ganze rollt dem Leser ein einziges Gemälde der harten Zeit auf/, es enthält eine Fülle von echten poetischen Empfindungen politische Leidenschaft, beißen Zorn, vergebliche Freude, erschütternde Klage. So wird es eine hoch willkommene Ergänzung der historischen Berichte aus jener Zeit. H

Der Handelsvertrag mit Frankreich.

Die Nachricht, daß der Zoll- und Handelsvertrag zwischen Preußen (für den Zollverein) und Frankreich am 29. März in Berlin vorläufig festgestellt paraphirt worden ist, ruft bei den Einen die Besorgnis;, hei den Andern die Hoffnung wach, daß die Dokumente von ihrer Rundreise durch die verschiedenen Staaten des Zollvereins nicht unversehrt zurückkehren werden. Ein oder die andere Negierung, so stellt man sich vor, könne, mit oder ohne die Hilfe ihrer getreuen Stände, ihr Veto einlegen und dadurch dem mühsam geförderten Werke den Garaus machen. Manche halten es sogar für möglich, daß dieser Vertrag eine Kündigung der Zollvereinsverträge herbeiführt, so daß an ihm der Zoll­verein mit dem Ablauf seiner Vcrtragsperiode im Jahre 1865 in Trümmer gehen werde. Es offenbart sich an dieser Lebensfrage für die nächste Entwickelung des deutschen Verkehrs, wie überall, wo gemeinsame Interessen in Frage kommen, eine Zerfahrenheit der Meinungen, die nichts weiter ist als eine Folge der Anarchie, welcher die Leitung und Pflege der nationalen Interessen durch die Verfassung und Einrichtung des Zollvereins preisgegeben sind. Spaltungen zwischen verschiedenen Zweigen wuthschastlicher Thätigkeit über Tarifsätze, über Beschränkung oder Freigebung der Concurrenz, kommen überall vor. Die eng­lischen Grundherren und Pachter stritten heftig gegen die Umwandlung der gleitenden Scala" der Kornzvlle in mäßige feste Sätze. Die Schiffbauer und Nbeder weissagten den Untergang von Alt-Englands Seefahrt und Handel als Folge der Aufhebung der Navigationsacte, d. h. des Ausschlusses fremder Flaggen von dem Transporte gewisser Waaren und von gewissen Fahrten von und nach den Häfen Großbritanniens und seiner Kolonien. Unablässig tobte in Frankreich der Kampf zwischen dem Binnenlande und den Seestädten, zwischen dem fabri-

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