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Königliches oder parlamentarisches Regiment.
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MliMits oder Mlmiteilllmsches Regiment.

Es scheint ein eigenthümliches verhängnißvolles Geschick der Monarchen zu sein, welche sich in Widerspruch mit Ansprüchen des Volkes und seiner Ver­treter befinden, daß durch ungeschickte Vertheidiger ihrer Ansichten Streitpunkte erhoben und formulirt werden, die gerade von dieser Seite lieber vermieden werden sollten, und daß so von Seite des Königthums eine theoretische Abklä­rung der thatsächlichen Zerwürfnisse angebahnt wird, welche nur zum Nach­theile der provocirenden Seite ausschlagen kann. So waren es die Schutz­schriften für Karl den Ersten von England von Hobbes und Salmasius über die unbedingte Gehorsamspflicht der Unterthanen und weiter das Werk von Filmer unter Jacob dem Zweiten, welche beidcmale den theoretischen Streit eröffnete» und dadurch die berühmten Gegenschriften zu Gunsten des ver­fassungsmäßigen Gehorsams hervorriefen. So wird auch in Preußen, dessen Zustände überhaupt in vielen Beziehungen an jene Stadien der englischen Ge­schichte erinnern, grade von der Partei, welche die Ansprüche des Königthums und des göttlichen Rechtes vertheidigt, die ganze Frage in eine Formel zu­gespitzt, die allerdings zur Klärung und schließlichen Lösung der jetzigen Ver­wirrung wesentlich beitragen muß, aber schwerlich zu Gunsten der Ansprüche der Krone. Als im November 1858 die große Wendung in Preußen eintrat, liberale Minister das Band des Vertrauens zwischen Krone und Volk knüpften und ein aufrichtiger und wahrer Cvnstitutionalismus dem Volke zugesichert wurde, da hielt man es gerade von liberaler Seite für gerathen, ja nöthig, den Unterschied zwischen Constitutivnalismus und Parlamentarismus nachdrücklich zu betonen und sich mit aller Bestimmtheit zu verwahren, daß der erstere den letzteren im Gefolge haben werde. Man berief sich dafür auf die bekannten, angeblich in Preußen obwaltenden Gründe, die Bedeutung des Königthums für die ganze Entstehung und Entwicklung des Staates und die Nothwendigkeit einer starken, allezeit schlagfertigen Executive.

Schreiber dieser Zeilen erlaubte sich bereits damals, einem der liberalen Blatter, welches lebhaft mit Leitartikeln solchen Inhalts zu Felde zog. seine bescheidenen Bedenken auszusprechen, aber ohne Erfolg. Und doch ist, was

Grenzboten II. 1662. 11 .