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Die Veränderung der Situation in den Vereinigten Staaten.
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unmittelbares praktisches Ergebniß haben. Als erster Vorschlag dieser Art aber, der von einer Behörde ausgeht, als Ausdruck der Gedanken des höchsten Beamten der Vereinigten Staaten, ist er ein Ereigniß, ein Zeichen der Zeit von großer Wichtigkeit und, wie wir hoffen wollen/ein glückliches Omen.

Berliner Brief.

31. März.

Unser neuer Minister des Innern hat sich beeilt, dafür zu sorgen, daß die­jenigen Recht behalten, welche von Anfang an unser jetziges Ministerium für wenig besser als eine neue Auflage des Manteuffel schen Systems gehalten ha­ben. Der Wahlerlaß vom 22. d. M. ist nichts als eine Uebersetzung der Kreuz­zeitung in die amtliche Sprache. Nur in der Form ist der Minister des In­nern etwas vorsichtiger, als seine Pießorganc. von denen die Kreuzzcitung ihm mit der Fackel vorleuchtet und die Sternzcitung ihm die Schleppe trägt.Es liegt der königlichen Staatsregierung fern, die gesetzliche Wahlfreiheit irgendwie beschränken zu wollen." So'singen regelmäßig auch die Wahlerlasse des Mi­nisters von Westphalen an. und ein solcher Eingang erweckt deshalb geringes Vertrauen. Der Minister erklärt ferner, er wolledurch seine Organe nur da­rauf hinwirken, daß den Wachtern die leitenden Grundsätze und die Absichten der Negierung überall zum klaren Verständniß gebracht werden, und daß na­mentlich, allen Mißdeutungen und Entstellungen entgegengetreten werde, welche das unbefangene Urtheil irre zu leiten geeignet sind." Ohne Zweifel ist dies eine Absicht, welche ganz der verfassungsmäßigen Pflicht des Ministeriums ent­spricht. Man sollte erwarten, daß der Minister sogleich in diesem Erlaß seinen Organen die nöthige Anleitung zur Durchführung dieser Absicht werde gegeben haben.

Aber lesen wir weiter, so finden wir von der verheißenen Aufklärung über die Grundsätze und Absichten der Negierung so gut wie gar nichts. Der Con­flict, welcher'zur Auflösung des Abgeordnetenhauses und zur Veränderung des Ministeriums geführt hat. wird nicht mit einer Silbe erwähnt. Wir erfahren also auch nicht, wie sich das jetzige Ministerium zu dieser Streitfrage stellen will. Nur im Allgemeinen hören wir. daß die Regierungauf dem Boden der Verfassung steht, daß sie den Rechten der Landesvertretung ihre volle Geltung widerfahren läßt, und bei der weiteren Ausführung der Verfassung in Gesetz­gebung und Verwaltung von freisinnigen Grundsätzen auszugehen entschlossen ist." Diese Zusicherung würde trotz ihrer unbestimmten Allgemeinheit einen gu­ten Eindruck machen, wenn nicht aus dem weiteren Verlauf des Wahlerlasses sich zu ergeben schiene, daß bei denRechten der Landesvertretung" allein oder doch vorzugsweise an denjenigen Theil der Landesvcrtretung gedacht ist, welcher sich in der Majorität des Herrenhauses darstellt. Wenn ferner die Regierung die Rechte der Krone mit Entschiedenheit wahren" will, so kann sie dabei der lebhaftesten Zustimmung des ganzen Landes sicher sein; denn über wenige Dinge herrscht in ganz Preuyen eine so vollständige Uebereinstimmung, als darüber, daß die verfassungsmäßigen Rechte der Krone im Interesse des Landes selbst heilig und unverletzbar erhalten werden müssen.

Der positive Inhalt des Wahlerlasses besteht .also aus einigen wenig be Deutenden Allgemeinheiten. Bedeutend wird die Ansprache erst, wo der Minister