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Die Leibeigenen und Sklaven der Griechen und Römer. 2.
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gesetzlichen Bestimmungen, strafte aber beim Morde des abscheulichen Ho- stius Quadra die schuldigen Sklaven nicht. Unter Nerv aber erlebte Rom eine unmenschliche Anwendung des kurz vorher auch auf die testamenta­risch freigelassenen Diener ausgedehnten Gesetzes. Der Stadtpräfect Pedanius Secundus war von einem seiner Sklaven ermordet worden. Der Senat vcr- urthcilte die 400 Sklaven desselben alle zum Tode, und als das Mitleid mit so vielen anerkannt Unschuldigen den drohenden Unwillen der Volksmassen er­regte, ließ der Kaiser die zur Richtstätte führenden Straßen militärisch besetzen, und dem Esquilinischen Felde,.wo die Gebeine der Verbrecher und Sklaven bleichten, entging keines der vielen Opfer.

Auf der andern Seite fehlt es nicht an Beispielen der treucsten Anhäng­lichkeit und hochherzigsten Aufopferung von Seiten solcher Sklaven, die eine- bessere Behandlung erfuhren. Seneca in seiner Schrift über die Wohlthaten und Valerius Maximus in seiner Anekdotensammlung lmben viele Fälle dieser Art gesammelt, und auch aus Grabinschriften läßt sich erkennen, daß in manchen Familien Herren und Sklaven ein enges Pietätsvcrhältniß verknüpfte. Doch mögen immer die humanen Grundsätze eines Seneca und Plinius selten genug gewesen sein. Der erste schreibt an Lucilius:Mit Vergnügen habe ich ver­nommen, daß du auf einem vertraulichen Fuße mit deinen Sklaven stehst. So geziemt es sich für deine Klugheit, deine Bildung. . . . Ich lache über Alle, die es für eine Schande ansehen, mit ihren Sklaven zusammen zu speisen. Freilich werde ich nicht alle Sklaven zu Tische ziehen, sondern nur die würdig­sten, aber nicht ihrer Verrichtung, sondern ihren Sitten nach. Laß dich lieber von deinen Sklaven lieben und verehren, als fürchten" u. s. w. Auch Plinius sagt in einem Briefe:Die Krankheiten meiner Leute, deren einige der Tod in der Blüthe ihres Alters hingerafft, haben mich aufs Tiefste gerührt. Zwei Trostgründe habe ich, die zwar für einen so großen Schmerz zu schwach, aber doch Trostgründc sind. Der eine ist die Bereitwilligkeit, womit ich ihnen die Freiheit geschenkt, denn es dünket mich, daß ich diejenigen nicht zu bald ver­loren, die ich frei verloren habe. Der andere ist die Erlaubniß, die ich meinen Sklaven gebe, eine Art von Testament zu machen, die ich gesetzmäßig aufrecht erhalte. Sie verordnen und bitten mich um das, was ihnen gefällt, und ich vollziehe ihre Anordnungen wie Befehle. Sie vertheilen, schenken, hinterlassen, wenn es nur nicht außer dem Hause geschieht. Denn den Sklaven ist das Haus gleichsam'Republik und Stadt."

Wie in Attika gab es auch im römischen Staate öffentliche Sklaven. Dieser Sklavenstand entsprang einestheils aus Kriegsgefangenen, die der Staat seinem Dienste reservirte. So wurden im Jahre 210 v. Chr. nach der Er­oberung Neukarthagvs 2000 Handwerker zu Staatssklaven gemacht, und da zu derselben Zeit die Einwohner Ccüabriens zu Hannibal gehalten hatten, so er-