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den Grafen Rechberg wäre es die passende Antwort, damit endlich einmal die Bettelei um eine Garantie für Venetien aufhöre. Wenn nickt in den nächsten Tagen dies? Anerkennung ausgesprochen wird, so wird das Abgeordnetenhans mit überwältigender Majorität einen Antrag darauf beschließen. — ?
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Literatur.
Die VerfassungSgcschichtc Englands seit der Thronbesteigung Georgs des Dritten 1760—1860. Von Thomas Erskine May. Erster Band. Ucbersetzt und bearbeitet von O G. Oppenheim. Leipzig, H. Mendelssohn. 1862.
Gewissermaßen eine Fortsetzung des Hallamschen Werkes. Doch entspricht der Titel dem Inhalt nicht vollständig, er sollte vielmehr „die Veränderungen an der englischen Verfassung seit der Thronbesteigung u. f. w." heißen, da die Geschichte jedes einzelnen Theils der Verfassung gesondert abgehandelt, im ersten und zweiten Kapitel der Einfluß der Krone aus die Staatsangelegenheiten, im dritten die Entwickelung der Gesetze in Betreff der Uazurechnungsfähigkeit oder Minderjährigkeit des Souveräns (Rcgentschaftsgcsctze), im vierten die Ausbildung der Verfassung in Bezug auf die Einkünfte der Krone, die Apanagen, die Pensionen und die Rechte des Königs über die Glieder seiner Familie, im fünften die Umgestaltung des Oberhauses, im sechsten die des Unterhauses in den letzten hundert Jahren und im siebenten und letzten die wechselnden Beziehungen des Parlaments zu der Kroue, dem Landesgesetz und dem Volke besprochen werden. Indeß wollen wir darum mit dem Verfasser nicht rechten. Ein volles Bild der Zeit in jeder Periode erhalten wir auf diese Weise nicht, auch nöthigt diese Methode zu Wiederholungen, aber die Geschichte der einzelnen Gegenstände wird dafür um so besser übersehen. Im Uebrigen empfiehlt sich das Buch durch gründliche und lichtvolle Darstellung Allen, welche an dem öffentlichen Leben Interesse nehmen, uud vorzüglich denen, die berufen sind, in das Verfassungsleben ihres Landes uud Volkes thätig eiuzugreifen. Namentlich aber möchten wir die Lectüre desselben allen denjenigen ans Herz legen, die aus andern Quellen nicht gelernt oder wieder vergessen zu haben scheinen, daß Rom nicht an Einem Tage gebaut und die englische Freiheit nicht im Handumdrehen errungen und befestigt worden ist. Diesen Unmuthigen wird eine aufmerksame Betrachtung der hier mitgetheilten Thatsachen sehr wohl thun, indem sie sie erinnern wird, daß die