318
dies die geringste Anforderung, welche der Künstler an den Raum, auf welchem sein Werk aufgestellt wird, machen muß. Da nun das Denkmal in seiner quadrat- mäßigen Grundfläche 40 Fuß rheinisch nach Länge uiid Breite beträgt, so muß der Abstand von demselben bis zur nächsten Begrenzung nach jeder Seite hin wenigstens 80 Fuß betragen, der Platz also eine Länge und Breite von mindestens 200 Fuß haben. Keiner von den in der Stadt Worms befindlichen öffentlichen Plätzen erfüllt diese Bedingung. Alle sind sie zu klein, wenigstens zu schmal, und wollte man sie durch Wcgreißung der zunächst gelegenen Häuser erweitern, so würden sie entweder immer noch nicht groß genug oder doch unschön und unregelmäßig werden. Die Herren Kictz und Donndorf, welche die Stadt Worms nach einem Passenden Ort für Aufstellung des von ihnen auszuführenden Denkmals untersucht und alle öffentlichen Plätze gemessen haben, bewiesen in ihrem Gutachten auf das Überzeugendste, daß der Heylschc Garten, welcher eine Länge nnd Breite von 400 Fuß hat, schon dieser seiner Ausdehnung halber die einzige Stätte innerhalb der Stadt ist, auf welcher das Lutherdenkmal aufgestellt werden könnte. Dazu kommt, daß auch die Umgebung eine durchaus würdige, der Bedeutung des Denkmals entsprechende ist, und daß durch die entfernter liegenden Baulichkeiten des Domes die monumentale Wirkung des Kunstwerks in keiner Weise gedrückt oder beeinträchtigt wird. Erwägt man endlich noch, daß alle sonstigen Mißstände, welche bei Aufstellung von großen Sculpturwcrken in kleinen Städten so schwer zu umgehen sind, hier als vollständig beseitigt erscheinen, so muß man den Heylschen Garten als die einzig mögliche Stätte für die Aufstellung des Luthcrdenkmals in Worms bezeichnen.
Der gedachte Garten befindet sich im Besitz einer protestantischen Familie, UNd so hatte man Hoffnung, die jetzige Eigenthümern werde im Hinblick darauf, daß es die Reformation ist, welche das Denkmal feiert, sich zur Abtretung ihres Eigenthums bereit finden lassen. Für diesen Fall sollte der Garten angekauft, die darauf befindlichen Gebäude entfernt und das Ganze als Parkanlage, in deren Mitte das Denkmal zu stehen käme, rings mit einem eisernen Gitter umgeben werden.
Der Ausschuß wandte sich nun brieflich an die gegenwärtige Besitzerin, trug ihr die Gründe sür die Wahl des Gartens und den Plan der Umgestaltung desselben vor und erbot sich, sür das ganze Gebiet, welches einen Flächcnraum von 1643 Quadratklafter enthält, einen andern, nicht weit entfernten größeren Garten zur Verfügung zu stellen, Alles, was sich in jenem an Gebäuden und Pflanzen befinde, in diesen neuen Garten verlegen und geschmackvoll Herrichten zu lassen, so daß der letztere jenem nicht nur in keiner Weise nachstehen, sondern sogar der bessern Qualität des Bodens halber einer höhcrn Cultur sähig sein würde. Lege die Besitzerin aber keinen besonderen Werth darauf, wieder zu einem Garten wie der ihrige zu gelangen, so mache man ihr das Anerbieten, ihr im Jahre 1865, wo das Fundament zu dem Denkmal gelegt werden solle, die Summe von 30,000 Gulden auszuzahlen. Den Affectionswerth, den die schöne Besitzung (sie ist ein wohleingc- richteter Kunstgarten) sür die Familie habe, könne man durch irgend eine Geldsumme nicht vergüten. Indeß bleibe derselben sür dieses Opfer das Verdienst, einer großen und heiligen Sache den wesentlichsten Dienst geleistet zu haben, der Ruhm, ihren Namen bis auf die spätesten Geschlechter mit der Geschichte dieses Denkmals in Ver-