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montanen in's radicale Lager ist nicht der einzige Beweis dafür, daß in Frankreich mehr als irgendwo die Extreme sich berühren. Die Rechtsidee als Basis des Staates tritt ganzlich zurück. Alles ist. wie unter der alten Monarchie, ausschließlich eine Machtfrage. Der Schwerpunkt der Macht liegt aber in den Kammern; also ist es die wichtigste Aufgabe der Organe der Regierung, namentlich der Präfecten, für die Wahl gvuvernementaler Abgeordneten Sorge zu tragen.. Es ist dies ja die Seite des französischen Constitutionalismus. die auch außer Frankreich gerade von denen gern in Anwendung gebracht wird, die aus den Mängeln des französischen Versassungslebens ihr Hauptrüstzeug zur Bekämpfung des constitutioncllen Princips überhaupt geschmiedet haben.
Die Machtsülle, die einer jeden Negierung aus der administrativen Centralisation erwuchs, wurde indessen reichlich ausgewogen durch die Gefahren, die das System nothwendig mit sich brachte. Alle Säfte drängten sich natürlich nach dem Kopfe und Herzen des großen Körpers; jede politische, jede sociale Discussion drehte sich sofort um das Centrum des Staates; und je unbedingter dlt Gewalt der Regierung über ihre Organe war. um so furchtbarer siel für jeden Fehler derselben die volle Verantwortlichkeit auf das Ministerium zurück.
Eine Besserung der aus diesem Verhältnisse entspringenden Mängel war schwierig, eben wegen der Vollkommenheit, mit der das centralisirende System durch alle Stufen hindurch entwickelt war; jede Lücke in dem großen Triebwerke drohte dem Ganzen Gefahr. Nicht mit Unrecht scheute man sich vor Reformen, die das System in seinen Grundlagen erschüttern mußten, während es doch an Bausteinen sür ein neues Fundament mangelte. Es galt langsam und stetig etwas Ncnes zu schaffen. Aber hat es seit 131S denn eine Regierung gegeben, die zu solchem Werke Zeit und Muße gehabt hätte? Zeiten, in denen jede Negierung vollständig von dem Kampfe um ihre Existenz in Anspruch genommen wird, sind nicht geeignet zu Reformen, die eine Verminderung der Centralisation und eine theilweise Verlegung der Regierungsgewalt bezwecken.
Noch ein anderes Moment ist in Betracht zu ziehen. Wo, wie in Eng- land, auch in den engeren Kreisen der Gesellschaft ein selbständiges Leben sich entwickelt hat, wo der Einzelne in seiner Sphäre sich frei bewegt und zufrieden ist, wenn der Staat ihn in seiner Wirksamkeit nicht hindert, da beschränkt sich die Zahl derer, die ein persönliches, selbstsüchtiges Interesse an dem Falle einer Regierung haben, aus verhältnißmäßig Wenige. Anders in Frankreich! Die Existenz einer zahllosen Menge von Personen ist an den Bestand der Regierung geknüpft, aber eben so Viele bauen ihre Hoffnungen auf die Begründung einer neuen Regierung. Alle Staatsangehörigen aber fordern vom Grenzboten IV. 1861. ' > 3S