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Der Zoll- und Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Frankreich. 1.
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gung der Verträge der gehörige Nachdruck und Erfolg zu sichern sein wird. Geschieht dies, so wollen wir den Stillstand der Verhandlungen mit Frank­reich nicht beklagen; daß es geschehe, wünschen wir im allgemeinen Interesse des Zollvereins und Preußens je eher, desto besser.

K. M.

Der zweite deutsche Zimstentag.

2.

Wenn man auch Ursache hat. mit den Erfolgen des Juristentags im Ganzen zufrieden zu sein, so haben doch seine Resolutionen keineswegs alle gleichen Werth, Nach einzelnen Richtungen ist jo viel geleistet worden, daß man guten Grund hat, auf die Zukunft der unternommenen Bestrebungen Ver­trauen zu setzen. Allein dies kann nicht hindern, auch die zu Tage getretenen Schwächen hervorzuheben.

Der erste Beschluß, welchen der Juristentag saßte, war der Ausdruck des Wunsches, daß eineEinrichtung" gefunden werden möge, durch welche die bisher erprobten Mißstände der bundestäglichen Gesetzgebung vermieden wer­de» möchten. Ueber den Charakter der Debatte ist schon das Nöthige bemerkt worden. Mit Recht wurde gerügt, daß man sich schon von demOrgan", welches der ursprüngliche Antrag proponirte, keinen rechten Begriff machen könne. Manche Männer von erprobtester Gesinnung stimmten deswegen lieber gegen den ganzen Antrag. Gleichwol wählte man am Ende, um die Be­denklichen zu versöhnen und eineimposante Majorität" zu bilden, das noch blässere WortEinrichtung."

Was darunter gemeint sei, ist klär und nicht klar; klar, daß jedenfalls eine Art von gemeinsamer Volksvertretung als Factor der einheitlich deutschen Gesetzgebung eintreten soll. In welcher Weise, ob als wirkliches deutsches Parlament, ob als eine Versammlung von Kammerausschüsscn der einzelnen Länder, ob eine für alle Bedürfnisse bestehende oder nur ad hoo bei einzelnen Codisicationen berufene Versammlung, darüber hat man sich selbst im Un­klaren gelassen. Nur Eines ist gewiß. Man hat aussprechen wollen, daß es so nicht mehr gehen kann, wie bisher; und folglich haben diejenigen voll-