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Der Zoll- und Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Frankreich. 1.
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Der Zoll- und Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und

Frankreich.

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Nach übereinstimmenden Berichten öffentlicher Blätter ist in den Verhand­lungen zwischen Preußen, Namens des Zollvereins, und Frankreich, über einen Zoll- und Handelsvertrag, ein Stillstand eingetreten. Herr de Clercq, der französische Unterhändler, ist von Berlin nach Paris zurückgekehrt, um zu Be­richten und weitere Jnstructioncn einzuholen. Von dem preußischen Ministe­rium der auswärtigen Angelegenheiten ist an die übrigen Zollvercinsregie- rungen eine Mittheilung ergangen, welche den Stand der Verhandlungen dar­legt, Vorschläge macht und die Aeußerungen der Negierungen darüber erwar­tet. So viel weiß daS Publicum, mehr weiß es nicht. Die Einen hoffen, die Anderen besorgen, daß der Vertrag nun zu Tode verhandelt sei und nicht mehr auferstehen werde. Ohne zu wissen, um was es sich handelt, hegen weite Kreise das Gefühl, dafi Deutschland bei jedem Vertrage mit Frankreich zu kurz kommen werde; dazu tritt für gewisse Klassen von Producenten die nahe liegende Vorstellung, das! der Vertrag die Eingangsabgaben des Vereins­tarifs auf das Blut der französischen Rebe, wie auf die feinen Erzeugnisse der französischen Industrie ermäßigen und diese angenehmen Dinge dem deut­schen Weltbürger leichter zugänglich machen werde. Wer weiß, ob der Ver­trag nicht gar noch dem deutschen Fabrikanten verbieten würde, dem Fran­zosen seine geschmackvollen Muster und seine beliebten Fabrikzeichen in üblicher Weise nachzumachen! Ans der andern Seite gibt es in Deutschland Pro­ducenten, welche jetzt schon nach Frankreich Absatz haben, und ihn zu verlieren fürchten, wenn nicht ein Vertrag ihnen auf dem französischen Markte die näm­lichen Vortheile einräumt, die England und Belgien erzielt haben, Italien und die Schweiz aber bald erzielen werden. Andere warten nur auf die Be­seitigung des Einfuhrverbots oder die Ermäßigung der vcrbotsgleichen Zoll­sätze, um für ihre deutschen Waaren eine neue Absatzguelle zu suchen. Gebt doch jetzt schon deutsches Papier in Menge nach England, das die im Ver­trage mit Frankreich bedungene Zollermäßigung allen übrigen Ländern eben­falls gewährt. Die Pariser Luxus-Industrie hat ihren Absatz nach England verdoppelt; der französische Handwerker und Arbeiter dagegen kann seinen

Grenzboten IV. 1861. 3S