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Berliner Briefe.
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Von hiesigen Stimmungen und Zuständen wünschen Sie etwas zu erfahren. Worüber kanu man in diesem Augenblick aus der preußischen Hauptstadt'schreiben, als von der Krönung und von den Einzugsfeierlichkeiten ? Jetzt, nachdem der Feflcs- jubcl verrauscht ist, fragt man sich, was denn eigentlich geschehen sei, und ob der Vorgang überhaupt irgend eine bleibende Bedeutung habe.
Daß die Krönung staatsrechtlich ein ganz gleichgültiger Act ist, darüber täuscht sich hier natürlich Niemand, der sich nicht absichtlich täuschen will. In dem Augenblick, als Friedrich Wilhelm der Vierte zu Sanssouci starb, war der Verfassungs- Urkunde gemäß der Prinz-Regent, welcher bis dahin im Namen seines Bruders die dem Könige zustehende Gewalt ausgeübt hatte, König aus eigener Machtvollkommenheit geworden. Nicht das Mindeste konnte die Krönung den Rechten oder der Macht, welche der König seit dem 2. Januar d, I, besitzt, hinzufügen. Die Pflichten der Treue und des Gehorsams, zu denen das Land dem Könige verbunden ist, hatte es durch ein feierliches Gelübde anerkannt, als die Mitglieder der beiden Häuser des Landtages vor dem Könige persönlich den Eid der Treue leisteten. Weiter war staatsrechtlich nichts erforderlich. Die Krönung ist nichts als ein gemüthlicher Act. in welchem der Landesherr in dem vollen Glänze seiner königlichen Gewalt seinem Volke persönlich gegenübertritt. Gegenseitige Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet; auch nicht durch die Weihe der Kirche. Diese mag einem frommen Gemüthe ein' religiöses Bedürfniß fein ; wie die kirchliche Einsegnung auch noch von Ehelcuten begehrt zu werde» Pflegt, welche bereits bürgerlich so vollkommen rechtskräftig getraut sind, daß das Band nickt fester geknüpft werden, sondern nur noch eine gewisse Weihe empfangen kann, deren Bedeutung aber lediglich von der subjcctiven Auffassung' der Betheiligten abhängt.
Für uns also hat die Krönung vorzugsweise eine gemüthliche Bedeutung; — und daß dies die veirhlrrschcndc Auffassung im Lcmdc ist, hat der Verlauf der Sache deutlich genug gezeigt. Als die beiden Kammern am 14. Januar im Weißen Saale dem Könige den Eid dcr Treue lcistcten, wurde das ernste und bedeutungsvolle Geschäft,' wie es sich für eine fo wichtige Handlung ziemte, ohne unuöthigcn Prunk in den nüchternsten nnd knappsten Formen abgemacht. Zudem verbot damals die noch frische Trauer um den Tod des königlichen Bruders jcdc glänzende und lärmende Festlichkeit. Im Gegensatz dazu war es richtig, daß bei dem weniger ernsten und weniger bedeutenden Act der Krönung sich dcr volle Glanz des Königthums entfaltete. Das preußische Volk aber hat bei dieser Gelegenheit zeigen wollen, daß es von einer eminent königlichen Gesinnung erfüllt ist. Wie auch sonst die Gegensätze in diesem Lande auscinandergchen mögen, in der festen Anhänglichkeit an den König sind alle Parteien einig; und wenn die Junker und Pfaffen sich 'vorzugsweise die königliche Partei zn nennen lieben, so hat der liberale Kcrn der Bevölkerung diese Prälcnsion gründlich widerlegt und hat im Gegentheil gezeigt, daß Niemand es sich in dcr Treue und Liebe zum Könige will zuvorthun lassen.Zumal zu diesem Könige, welcher ans freiem Antriebe das Land von dcr Schmach der Manteuffcl'schcn Regierung befreit und die Grundsätze der Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Verfassungstreue wieder zur Geltung gebracht hatte. Darum drängte man sich von allen Seiten, dem Herzen des Königs wohlzuthun; darum war es der Ausdruck der innersten Gesinnung der gesammten Bevölkerung, daß die Hauptstadt Wochen lang sich die unsäglichsten Mühen nicht verdrießen ließ, um uns am Tage