Die östreichische Armeeverlvaltung.
Ist in den meisten großen Staaten Europas die Armceverwaltung ein wunder, keine unzarte Berührung vertragender Fleck, so ist die Verwaltung des östreichischen Armee- und Marinewesens ein noli mö tangere ersten Ranges und ein nicht nur schwer krankes, sondern fast unheilbares Wesen.
Schon vor dem Jahre 1848 wurde über Mangel geklagt. Später wurde wiederholt Beseitigung versucht, aber nach angeblich vollständiger Beseitigung machten sich dieselben gleichwol von Neuem fast allenthalben wieder fühlbar, kamen 1859 in einer vorher nie geahnten Größe nn das Licht, und dürften ungeachtet aller seither geschehenen Verbesserungen wol auch bei der nächsten Gelegenheit wieder erscheinen. Diese Mangel heißen Unredlichkeit, Bestechlichkeit oder Unfähigkeit bei dem niedern, gewöhnlich noch Lauheit und Un- thätigkeit bei dem höhern Personale, Ueberfüllung der Aemter auf der einen Seite und schlechte Vertheilung der Arbeit auf der andern, Kleinigkeitskrämerei. Pedanterie und doch wieder ein fast unglaublicher Schlendrian, endlich eine kostspielige bis ins Ungeheure getriebene und ihren Zweck beinahe gänzlich verfehlende Controle.
Das dem „verstärkten Reichsrathe" vorgelegte Armee-Budget zeigte, daß die Armeeverwaltung zwei Fünftheile des ganzen Budgets in Anspruch nehme und mindestens die Hülste dieser zwei Fünftheile zur Besoldung der Verwaltungsbeamten erforderlich sei — ein bei keiner andern Armee vorkommendes Mißverbültniß. Aber diese Summe ist nur der officiell festgesetzte Kostenbetrag, wie groß sind jedoch jene Summen, welche das Verwaltungspersonal dem andern Fünftel, ja dem zur Erhaltung der Truppen selbst bestimmten Betrage theils absichtlich entzieht und für sich zu erübrigen weiß, theils durch seine schlecht geregelte Manipulation nutzlos verschleudert?
Es würde den Blick nur verwirren, wollte man das Ganze der Adml-. Nistration zugleich in Angriff nehmen und alle daselbst wahrnehmbaren Mängel aufdecken. Stück für Stück muß aus diesem Chaos herausgesucht werden. Und auch da werden mitunter einige Beispiele besser das Verständniß der
Grenzboten III. 1861.