Die Ctigots in Frankreich.
Fast in allen Ländern Europa's gab es während des Mittelalters nnd noch weit herein in die neuere Zeit gewisse Stände, ja sogar Völkerschaften, die von der übrigen Gesellschaft verachtet nnd gleichsam aus ihr ausgestoßen waren. Die Zigeuner geben noch jetzt davon Zeugniß. Am auffallendsten war und >st dies noch bei einem Volksstamme in Frankreich. Noch jetzt gibt es in den Thälern der Pyrenäen und von Bordeaux an der Westküste Frankreichs sich hinziehend, Ueberreste eines, die Cagots genannten, Volksstammes. In größerer -inzahl finden sie sich in der Nieder-Bretagne. Obgleich das Gesetz ihnen Negen Ende des vorigen Jahrhunderts gleiche Rechte mit den übrigen Bürgern gewährte, ihre Lage verbesserte und sie schützte, ist der Fluch, der auf ihnen lastete, doch noch nicht ganz gehoben, die Verachtung, die sie bedeckte, noch uicht ganz gewichen und an vielen Orten wird ihre Abkunft noch als ein Schandfleck angesehen. Vor dieser Zeit hatten sie. durch grausame nnd harte Localgesetze gedrückt nnd verfolgt, Jahrhunderte lang in tiefster Verachtung von ihren, auf ihr reines Blut stolzen Nachbarn abgesondert gelebt.
Alle bestimmten Nachrichten über ihre Abkunft fehlen. Die Spuren derselben, die schon im Mittelalter schwach und ungewiß waren, sind im Laufe "er Zeit in der Art verwischt worden, daß die Abstammung der Cagots in der Gegenwart fast vollständig ein Geheimniß isN Ebenso dunkel und' räthselhaft Reiben die Gründe, weshalb sie so verachtet nnd von der übrigen Gesellschaft ""gesondert ihr armseliges Dasein fristeten. Der Volksausdruck nannte sie d^i „verfluchten Stamm". Cagots, oder Crcstians, war der Name, den ihnen ^e übrige Gesellschaft beilegre; die Namen, die sie untereinander führten, wur- ^'u gar nicht beachtet: sie hießen eben Cagots, gleich wie man ein Thier nur ^'u seinem Racennmen nennt.
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Ihre Häuser oder Hütten waren stets in einer gewissen Entfernung von denen der übrigen Landbewohner gelegen. Grundbesitz zu erwerben, oder Dienste zu nehmen war ihnen untersagt: es blieb ihnen daher nichts übrig '^6 ein Handwerk zn treiben, und so waren sie denn meistens Zimmcrleute. Maurer. Dach- oder Schieferdecker. Trotzdem sie in diesen Handwerken eine »'e>nliche Gefchicklicht'eit an den Tag legten, wurden ihre Dienste doch nur mit widerstreben von ihren Nachbarn in Anspruch genommen. Das geringe Weide- ^'cht, welches sie auf dem Gemeindelande und in den Forsten besaßen, war "°ch durch strenge, auf die Zahl ihres Vichstandes sich beziehende Gesetze sehr "kränkt. Durch eine Verordnung war es ihnen verboten mehr als 20 Schafe, ^" Schwein, einen Widder und sechs Ziegen zu halten. Das Schwein sollte Grenzbotcn III. 1L61. 50