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Glaubens- und Gewissensfreiheit in Deutschland im ersten Drittel des siebzehnten Jahrhunderts.
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Glaubens- und Gewissensfreiheit in Deutschland im ersten Drittel des siebzehnten Jahrhunderts.

Es ist eine sehr oft hervorgehobene Thatsache, daß gegen das Ende des sechszehnten Jahrhunderts das religiös.sittliche Leben unsrer Nation, schon lange nicht mehr von dem kräftigenden Idealismus der Reformationszeit getragen, in Bahnen gerathen war, die man wenige Jahrzehnte vorher für immer verlassen zu haben geglaubt hatte. Schon Luther, noch mehr aber Melanchthon fühlte gegen Ende seines Lebens, daß eine Generation auf sie folgen würde, als deren Väter sie sich nur mit großer Scham bekennen durften. Die Gründe dieser Erscheinung liegen keineswegs in dem personlichen Wirken und Schaffen Derjenigen, welchen die Forderung der ethisch-religiösen Volks­interessen damals beinahe allein anvertraut war. d. h. in den persönlichen Verhältnissen der Geistlichkeit. Wie hätte auch em Stand, der durch den um mittelbaren Einfluß der Reformatoren befruchtet, berufen war die Reformation Zum innern Gemeingute des Volks zu machen, in so ganz auffälliger Weise seine Ausgabe mißverstehen können, wenn nicht Verhältnisse vorhanden gewesen wären, die ganz außer dem Bereiche seines persönlichen sittlichen Wollens lagen? Diese Verhältnisse aber müssen überhaupt in dem ganzen politisch-socialen Zersetzungsprocesse des heiligen römischen Reichs deutscher Nation gesucht werden, der von der Reformation nicht hervorgerufen, sondern nur beschleunigt worden ist- und der nun um so rascher vorwärts schreitet, je mehr die neue Glaubens- form alle Elemente des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens durchdringt.

AIs der fürstliche Absolutismus eingesehen hatte, einen wie großen Gewinn ihm die Reformation brachte, machte er die Theologen hoffähig und entkleidete l'e damit ihres oolksthümlichcn Gepräges, da sie sich in ihren neuen Stellungen "n den Fürstenhöfen nur allzubald heimisch fühlten. Obgleich schon dadurch stch bei der protestantischen Geistlichkeit ein hierarchisch-absolutistisches Treiben hätte entwickeln müssen, so kam doch noch hinzu, daß der ersten und zweiten Generation nach Luther mehr an der dogmatischen Sicherung und wissen- Gastlichen Verarbeitung des neu erworbenen religiös-dogmatischen Stosses. ^ an seiner speculativen Fortbildung liegen mußte. Der dürftige Anbau Grenzboten III. 1361.