Zur deutschen Kriegsmarine.
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Bund und Nation.
Es ist bald ein halbes Jahrhundert verflossen, seitdem die deutsche Bundesversammlung zum ersten Male veranlaßt wurde, sich mit der Frage über die Herstellung einer Kriegsmarine zu beschäftigen. Damals, im Janre 1817, hat sie dieselbe nur für eine überflüssige Einrichtung» angesehen. Nachdem sich aber die öffentliche Meinung in Deutschland lebhafter und lebhafter sür die Herstellung einer deutschen Flotte interessirte, ist die Bundesversammlung' weiter gegangen und hat diese Flotte gradezu als eine schädliche Institution behandelt.
Im Jahre 1817 brachten die Hansestädte die Schaffung eines maritimen Schutzes zu Frankfurt in Anregung. Es waren damals Kaper der Barbares- ^nstaaten in der Nordsee erschienen und hatten deutsche Schiffe weggenommen. Die geängstigten Hansestädte riefen, statt sich selbst zu helfen, die Bundesversammlung an, und diese beschloß, nach reiflicher Prüfung der Sache, dem Anlage ihrer Commission gemäß, die beiden deutschen Großmächte zu ersuchen, s'ch— bei den Seemächten dafür zu verwenden, daß sie den deutschen Seehandel schützen möchten!
So erfüllte der deutsche Bund schon damals den wesentlichen Zweck seiner ^l'stenz, den der Art. 2 der Bundesacte in die Erhaltung der äußeren und 'nnern Sicherheit Deutschlands setzt. Die öffentliche Meinung war damals ^°ch nicht wett genug vorgeschritten, um einem solchen Beschluß gegenüber auf die Herstellung einer Kriegsmarine zu dringen. Dieselbe erhob nch erst, als nach der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms des Vierten von "Preußen in ganz Deutschland die nationalen Ideen an Kraft gewannen, "nd als dieser König sofort durch den Bau des ersten preußischen Kriegsschiffs.
^ Corvette Amazone, den Entschluß kund gab eine preußische Marine zu Kunden. Der Bund blieb indessen den Forderungen der Nation gegenüber
"üb. bis der Ausbruch des dänischen Krieges die deutschen Küsten wehrlos Gr«nzi'oten III, iggi, 26