Die Binnenzölle im Zollverein.
Nach der Befreiung vom französischen Joch wandte das deutsche Volk die jetzt ganz anders gebildeten und geschärften Augen auf seine inneren Verhältnisse. Nach Jahrhunderten eines leidentlichen Zustandes endlich einmal thatsächlich und selbständig ein maaßgebendes Gewicht in der großen europäischen Politik ausübend, fühlte Deutschland jetzt doppelt, wie sehr es in der inneren Entwicklung und Bewegung durch die aus dem Mittelalter und den folgenden Jahrhunderten einer bemitleidenswerthen Zersplitterung und Ermattung übernommenen Zustände und Einrichtungen. Gewohnheiten und Rechte behindert werde. Am empfindlichsten machte sich dieses auf dem Gebiete geltend, wo jeder Einzelne jeden Augenblick mit den öffentlichen Formen und Verhältnissen in Berührung kommen kann, auf dem Gebiete der Volkswirthschaft. Der öffentliche Verkehr, die gesammte Bewegung und Wechselbeziehung aller einzelnen Zweige der Wirthschaft litt grade am meisten noch unter den Fesseln und Resten einer zu Grabe gegangenen Bildungsperiode, unter der Herrschaft erstarrter Zollverhältnisse, welche selbst zur Zeit ihrer Entstehung kaum aus wirthschaftlichem und staatlichem Bedürfniß, sondern vielmehr diesem schnurstracks entgegen aus dem überwiegenden und einseitigen Interesse des einen Reichsstandes hervorgegangen waren. Das Zollrecht war der Fürsten und Reichsherren vornehmstes Mittel geworden, um vom öffentlichen Verkehr Geldsteuern zu erheben. Jeder von ihnen erkannte nur als seinen Vortheil, so viele Zollstätten wie möglich überall zu besitzen, wo des Reiches öffentlicher Verkehr sein Gebiet berührte, und beurtheilte und behandelte wenigstens m den meisten Fällen nur von diesem Standpunkte aus den Handel und Wandel des Volkes. So viele Herrschaften, so viele Zollbezirke lagerten im Reiche "eben und gegen einander und alle hatten nicht nur an den Grenzorten sondern kreuz und quer durch das ganze große oder kleine Gebiet Haupt- und Nebenzollstätten, die jede Bewegung der Volkswirthschaft an die nächste Scholle fesselten und sür sich allein schon erklärlich machen würden, wie das Reich vom !6- bis zum 19. Jahrhundert so gänzlich von der Wirthschaft glücklicherer Nachbarländer in Abhängigkeit gerathen konnte. Die Zeit minderte zwar d,ese Grenzboten III. 1S61.