Die Braunschweigische Successionssrage.
Man redet jetzt in den Landen Braunschweig und Hannover viel von den wahrscheinlichen Folgen des über kurz oder lang bevorstehenden Erlöschens der älteren Linie des Welfischen Fürstenhauses. Die beiden einzigen noch lebenden Repräsentanten dieser Linie sind die Herzöge Carl (geb. 1804, seit 1830 im Exile lebend) und Wilhelm (geb. 1806, seit 1830 regierender Herzog von Braunschweig), welche beide unvermählt sind und muthmaßlich auch bleiben werden. In Hannover lebt man der frohen Hoffnung, daß mit dem Eintritts dieses Falles das Herzogthum Braunschweig an die jüngere Welfesche Linie, das Haus Lüneburg, fallen und mit dem Königreiche Hannover zu einem Staate verschmolzen werde, in der That eine für Hannover äußerst glückliche Aussicht. Denn abgesehen davon, daß durch diese Verschmelzung die jetzt getrennten nördlichen und südlichen Theile Hannovers, zwischen denen sich das Herzogthum Braunschweig hinzieht, vereinigt und zu einem wohlarrondirten Ländercomplexe abgerundet würden, muß auch der Besitz des betriebsamen, städtereichen, von einer hochgebildeten Bevölkerung bewohnten Ländchens, dessen Finanzen sich unter allen civilisirten Staaten vielleicht im besten, blühendsten Zustande befinden, an sich im höchsten Grade willkommen sein. Sehr anders denkt man hierüber im Herzogthum Braunschweig. Wenn hier auch die Vortheile durchaus nicht unterschätzt werden, welche die Verbindung mit einem großen und in der Welt angesehenen Lande darbietet, so ist man doch darüber vollkommen einig, daß das Königreich Hannover diese Eigenschaften nicht besitzt, daß es dagegen mit staatlichen Einrichtungen beglückt worden, die den Braunschweiger, wenn er damit seine Institutionen zusammenhält, mit der gerechten Furcht erfüllen, wieder hinabsteigen zu müssen von der glücklich erreichten Sprosse auf der nach dem Ideale des Staatswesens führenden Leiter, um die vielhundertjährige Arbeit des Emporklimmens entweder von vorn anzufangen, oder gar ganz von dieser Leiter fern gehalten zu werden. Es ist wahrlich nichts Kleines, wenn ein Volksstamm von fast 300.000 Menschen auf Grund alter Rechte um seine staatliche Existenz gebracht Grenzboten III. 1861. .1