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versagte. Die Majorität hat sich zum Letzteren entschlossen und wie wir glauben mit Recht. Denn wenn es überhaupt äußerst schwierig ist, irgend eine neue Organisation von einer berathenden Versammlung ausgehen zu lassen, so ist es bei einer Militärorganisation geradezu unerhört.
Ob die Majorität die Vorlagen der Negierung im genügenden Maaß beschnitten hat, mag eine offene Frage bleiben.
Der schwierigste Punkt ist der zweite; und leider ist hier die nöthige Garantie nicht gefunden worden. Das Ministerium hat weder eine Garantie dafür gegeben, die verstärkte Armee den bürgerlichen Gesetzen zu unterwerfen, noch eine Garantie dafür, sie im nationalen Sinn zu verwenden. — Das ist sehr schlimm, denn ein etwa zu erwartendes feudales Ministerium hat nun durch seine liberalen Vorgänger ganz andere Mittel in Händen, als die alte Reaction.
Es sei uns aber die Frage gestattet: wie der Landtag sich diese Garantie verschaffen sollte? Auf officiellem Wege ging es nicht, es konnte nur durch Privatverhandlungen mit den Ministern geschehen. Ob diese stattgefunden haben, ist uns unbekannt. Jedenfalls haben sie zu keinem Resultat geführt, und konnten auch zu keinem führen, wenn die Majorität sich nicht entschloß, geradezu die Bewilligung der Militnirvorlagen von solchen Garantien abhängig zu machen —, wobei noch immer im Dunkeln bleibt, in welcher Form die Minister ihre Garantie geben sollten.
Die Majorität hat den Entschluß nicht gesaßt; die neue Linke hat sich zwar dazu erhoben, aber man darf den Unterschied in ihrer beiderseitigen Lage nicht vergessen. Wenn man mit Bestimmtheit weiß, daß man in der Minorität bleibt, so liegt in einem solchen Entschluß kein Heroismus. Eine Zeitung, welche die Militairvorlagen,am eifrigsten bekämpft hat, gab doch kurze Zeit vor der Abstimmung den Rath, das Provisorium als solches zu bewilligen und dadurch dem folgenden Landtag den Rechtspunkt zu wahren.
Uebersieht man Alles im Ganzen, so kann man dem scheidenden Landtag Mangel an Geschick. Mangel an Kraft, aber keine Pflicht-Versünmniß vorwerfen. Was rn den letzten drei Jahren versäumt ist, fültt überwiegend den Ministern zur Last.
Bevor wir eine neue legislative Versammlung haben, scheint uns zweck' mäßig, die Aufmerksamkeit des Landes auf zwei Hauptpunkte zu concen- triren: zunächst auf den innigen Zusammenhang der preußischen mit der deutschen Entwickelung, sodann auf denjenigen Mangel der Verfassung, in dem sich alle übrigen wie in einem Knoten zusammenfinden, wir meinen das Herrenhaus.
Der König hat einzig und allein das Recht hier einzuschreiten; er wnd aber und kann es nicht thun, wenn sich ihm nicht die allgemeine Ueberzeugung