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meisten Regierungen bis jetzt standhaft abgelehnte Centralisation irgend einer Negierungsgewalt sein würde.. Man möchte Angesichts anderer Erfahrungen fast zweifeln, ob die Wichtigkeit der Folgen richtig gewürdigt worden, oder ob es in der That Ernst sei mit der Anstrebung einheitlicher Rechtszustände. So viel ist gewiß, daß in der Durchführung des Handeisgesetzes wo nicht alle doch fast alle und, wie wir bereits hervorhoben, selbst diejenigen Negierungen einig sind, welche man bisher keinerlei Förderung des nationalen Einheitsgedankens zeihen konnte. Mit dem größten Eifer, ja mit einer gewissen Hast sieht man die Vorlage bei den Ständekammern betreiben; von Seiten der Volksvertretungen wird der Sache sicher kein Hinderniß in den Weg gelegt werden, auch nicht weil man vermuthen möchte, daß dafür der Drang nach einheitlichen Institutionen auf anderen Gebieten desto länger vertröstet werden soll.
Sehen wir sonach keine ernstlichen Besorgnisse, daß die Einführung des Gesetzes ganz und gar irgendwo abgelehnt werden möchte, läßt sich vielmehr aus den verschiedensten Gründen voraussehen, daß, selbst wenn man hier und da zu zögern gewillt wäre, doch nach Annahme desselben in dem größten Theil Deutschlands und in den mächtigsten Staaten der übrige Theil nachfolgen muß, so fragt es sich doch noch, wie das neue Recht ein- und durchzuführen ist.
Bei unsern jetzigen Zuständen kann sich Niemand der Hoffnung hingeben, daß der gemeinsamen Berathung eine gemeinsame Einführung folgen werde. Die Gelegenheit ist recht dazu angethan, Beigleichungen anzustellen. Existirte eine deutsche Legislative, so wäre es an einer Berathung, an einer Discussion, an einem Einsührungsgesetz genug. Statt dessen haben wir alles dies in jedem Einzelstaat zu gewärtigen. Die Statistik mag die Kosten, Zeit, Arbeitskräfte, welche auf diese Weise consumirt werden, berechnen! Allein der Mehrverbrauch an Geld und Geisteskräften mag ganz außer Anschlag bleiben. Der Verlust ließe sich ertragen, wenn nicht damit sachlicher Schaden Hand in Hand ginge. Gälte es die Vorlage bei dem deutschen Parlament, so stünde nichts im Wege, den Entwurf in einer Commission desselben noch einmal durch zu berathen und dann der Discussion auszusetzen. Manchen Fehlern oder Schwächen des Werkes wäre dadurch noch der Weg der Abhilfe offen. Die hannoversche Negierung braucht, um ihre Monita noch anbringen können, nur einen Antrag auf gemeinsame Einführung bei dem Bundestag zu stellen; daß der wohl' meinende Vorschlag, Ausschüsse sämmtlicher Landesrepräsentationen zusammentreten zu lassen schwerlich ergriffen werden würde, konnte man vorauswifsen- Der Bundestag hat bereits erklärt, daß die Einführung des Gesetzes den Regierungen zwar zu empfehlen, aber auch selbständig zu überlassen sei.
Muß das Gesetz die Publication in jedem einzelnen Lande durchmachen, so erübrigt nun Nichts, als die Annahme desselben ev bloc Eine nochmalige Berathung und Modisication der einzelnen Paragraphen würde, wenn sie