Beitrag 
Das politische Duell.
Seite
435
Einzelbild herunterladen
 

433

Dasselbe gilt von jedem Mann der Oeffcntlichkeit.

Wenn ich z. B. von einem General behaupte, er habe sich als unfähig bewiesen, und er mir darauf entgegnct, das Gesetz seines Standes zwinge ihn. sich deshalb mit mir zu schießen, so werde ich ihm einfach darauf er­widern, daß ich sehr bedauern müsse, ihm bei dieser Erfüllung seiner Stan­despflicht nicht behilflich sein zu können, und ihn an die Gerichte ver- weisen.

Dagegen hat er das Recht mir zu erwidern, ich verstehe von Militär­sachen nichts, und solle nicht darüber urtheilen. Die Endentscheidung steht dann den Sachverständigen zu, die in letzter Instanz doch unbedingt die öffentliche Meinung leiten.

Noch viel schlimmer ist es mit dem politischen Duell.

Es gibt nickt bloß bürgerliche Rechte, sondern auch bürgerliche Pflichten. Sobald mir eine öffentliche Einrichtung, die in mein Verständniß fällt, als verderblich für den Staat erscheint, so habe, ich die Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, und soviel ich kann, zur Abstellung derselben bei­zutragen. In wiefern Beamte vermöge ihrer Stellung zu Discretion ver­pflichtet und dadurch gebunden sind, kommt hier nicht in Frage.

Noch viel ernster, schwerer und unbedingter wird meine Pflicht, sobald meine Stellung als Vertreter des Landes dieselbe als Pflicht gegen einen be­stimmten Kreis, gegen meine Committcnten erscheinen läßt. Unterlasse ich die Ausübung dieses Berufs, säume ich, die Schäden offen und bestimmt hervor­zuheben, so begehe ich eine schwere Pflichtverletzung.

Um den Abgeordneten diese Pflicht zu erleichtern, gewährt ihnen das Gesetz Straflosigkeit für Alles, was sie in der Erfüllung ihres Amts thun, und sichert sie vor jeder Verfolgung.

Diese Sicherheit wird aber aufgehoben, sobald sie der Privatrache aus­gesetzt werden nicht der Rache für persönliche Beleidigungen, Beleidigungen des Privatlebens, sondern der Rache für politische Angriffe.

Und darum hat jeder Einzelne, der in den Fall kommt, die ernste Pflicht, um des Princips willen jedes Duell, welches sich auf einen politischen An­griff bezieht, entschieden abzulehnen. Gern glauben wir, daß es dem tüchtigen Mann mitunter schwerer fällt, auf eine Herausforderung nicht einzugehen, als zwanzig Pistolen gegenüber zu treten. Wer aber, wie gesagt, auf festen Füßen steht, wird, indem er die Neigung der Pflicht unterordnet, auf allgemeine Anerkennung rechnen können. Indem er die Herausforderung annimmt, stellt er ein sehr böses Präjudiz für ähnliche Fälle, d. h. er muntert die Ein­schüchterung auf. er hemmt das freie Wort. Denn nicht von jedem Bürger ist zu verlangen, daß er an der nobeln Passion des Schießens Vergnügen

sU! l- l^s- '.5 55^ >