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die Nachbarmächte, mit denen es verglichen werden könne, ihrerseits für sich bestimmten, und daß man nur, indem man diese Regel für das Minimum der Scestärke befolge, sich darauf Hoffnung machen könne, unter ehrenvollen Bedingungen Bündnisse zu gemeinschaftlicher Vertheidigung einzugehen, ohne welche ein Staat von Dünemarks Große und Lage sich auf die Länge gegen mächtige Feinde nicht behaupten könne. Die Commission gelangte dabei zu dem Resultat, daß, um diese Anforderung zu erfüllen, Dänemark eine Flotte von 9 großen und 4 kleineren Fregatten, 4 Corvetten. 4 kleineren Dampfern, 16 Dampf-Kanonenbooten und 18 Kanonenjollen haben müsse. Doch wurde zugleich hinzugefügt, daß, wenn man auf Grund der geographischen Lage und Beschaffenheit Dänemarks das dringende Bedürfniß nach einer Seevertheidigung in Erwägung ziehe, die Commission annehme, daß die Selbständigkeit des Landes nicht durch diese Stärke gesichert sei, und daß aus diesem Grunde noch 3 Fregatten ersten Ranges hinzukommen müssen. Eine solche Flotte würde 940 Kanonen führen, ungefähr 11,000 Mann Bemannung erfordern, einen Kapitalwerth von 21,768,000 Rchsthlr.*) haben und zur Unterhaltung jährlich 1,306,000 Rchsthlr. erfordern.
Dieser Plan kann und darf gegenwärtig wol nicht zur Ausführung gebracht werden; wie es überhaupt als zweckmäßig nicht angesehen werden kann zu bestimmen, ob z. B. Linienschiffe oder Fregatten und wie viele von jeder Art gebant werden sollen. Denn das würde heißen einen Flottenplan zu begründen, der, wenn er zum Gesetz erhoben würde, die Arbeit der Verwaltung im höchsten Grade erschweren würde. Aber das Resultat, wozu die Commission gelangt ist, gibt doch in finanzieller Beziehung einen Ausgangspunkt für künftige Verhandlungen darüber, welche Mittel der Staat für seine Flotte gewähren kann und muß.
Vergleicht man die Summe, welche die Commission als zur Unterhaltung der vorgeschlagenen Flotte nothwendig beantragt hat mit demjenigen, was als ordentliches Bedürfniß für das nächste Finanzjahr unter Conto I. L. Arbeitsstärke und Material bewilligt ist, nämlich 1,084,000 Rchsthlr., so ergibt sich ein Unterschied von 222,000 Rchsthlr. Aber hierbei ist sehr wesentlich zu berücksichtigen , daß die bewilligte. Summe bei Weitem nicht allein zum Bau und zur Unterhaltung der Flotte verwandt werden kann. Von der Budgetsumme wird nicht nur der Handwerkeretat mit allen Ober- und Unterbedicnstcten besoldet, sondern auch die Artillerie- und Matrosen-Corps, sowie die Pensionisten; hierunter ist ferner die Unterhaltung der sämmtlichen Neubuden^), das Schulwesen, das Proviantmagazin und das Medicinalwesen begriffen. Endlich gehört dazu und dies ist das Wichtigste — die Unterhaltung der ganzen Werste mit
") Dcr dänische Neichsthalcr ist ^ Vcrcnisthnler oder 22'/2 Silbcrgroschcn, ") Die öffentlichen Gebäude zur Wohnung dcr cascrnirten Manncmcmnschast.