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Zur deutschen Kriegsmarine. 5. : Der Zustand der dänischen Flotte.
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Vergleich zu Dampfern nur mit einer sehr langsamen Fahrt durch's Wasser kommen können.

3) 3 Schraubenkannnenboote mit je zwei 60pfündigen Bombenkanonen oder 30pfündigen Kugclkanonen bewaffnet. Von diesen ist das eineStören", von Holz und so gut wie unbrauchbar, während die beiden anderen von Eisen, neu und besonders günstig beurtheilt worden sind. In der nächsten Finanz­periode werden vier neue Fahrzeuge dieser Art gebaut werden.

Zur Transportflotte gehören neun anerkannt sehr gute Eisensahrzeuge und es werden in dem jetzt beginnenden Finanzbiennium noch vier gebaut werden.

Betrachtet man die obige Darstellung des Zustandes der Flotte, so muß es allerdings als außer allem Zweifel erscheinen, daß die Flotte, die wir jetzt haben, oder am Ende der nächsten Finanzperiode haben werden, durchaus unzulänglich ist, und der Marineminister muß als seine Ueberzeugung hinzu­fügen, daß die bisher zur Verfügung der Marine gestandenen Mittel durchaus nicht hinreichen werden, um einigermaßen zu derjenigen Flottenstärke zu ge­langen, die als nothwendige angesehen werden muß. Es ist daher die äußerste Zeit, daß man zu einem Beschluß darüber komme, ob man überhaupt eine seetüchtige Kriegsdampfflotte von einer solchen Stärke haben will, daß man auf offener See unter gleichen Bedingungen einem eventuellen Feinde entge­gentreten kann, d. h. einem solchen Feinde, von dem überhaupt die Rede sein kann, daß Dänemark sich gegen ihn wehre. Sollte dies nicht beabsichtigt werden, so können und müssen bedeutende Einschränkungen im Marinebudgct gemacht werden, denn es ist nicht zu verantworten, fortwährend fo große, immerhin bedeutende Summen einem Zwecke zu widmen, der nicht zu erreichen ist. Das Marineministcrium muß es aber als seine feste Ueberzeugung aus­sprechen, daß eine seetüchtige Kriegsdampfflotte in verantwortlichem Zustande für Dänemarks Selbständigkeit unabweislich nothwendig ist, zur Vertheidigung des Landes ebenso nothwendig wie die Armee, und daß man an dem Tage, wo die Mittel zur Erhaltung und Unterhaltung einer solchen Flotte verweigert werden, sei es direct oder indirect darauf Verzicht leisten muß, Dänemark als einen selbständigen Staat aufrecht zu erhalten. Wenn die Richtigkeit dessen anerkannt wird, und man sich daher dafür entscheidet, eine seetüchtige Dampf' flotte haben zu wollen, so folgt daraus nothwendig, daß man sich zugleich zu Geldopfern entschließen und eine der Erreichung des Zweckes angemessene Summe festsetzen muß, um zu bauen und zu unterhalten.

Die im Jahre 1857 behufs Ausarbeitung eines Planes zur Bestimmung der Größe und der Bestandtheile der Flotte niedergesetzte Commission äußerte in ihrem Gutachten, daß die Würde und Selbständigkeit des Landes fordere und im Allgemeinen dadurch gesichert werden müsse, daß die Flotte im Ver­hältniß zur Größe und Volksmenge des Landes demjenigen entspreche, was