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Obergeneral Scott im vorigen Jahre den Prinzen von Wales in Neuyork empfing, war er in Civilkleidern.
Die reguläre Armee der Vereinigten Staaten wird nur in sehr geringem Maaß an der Bewältigung der Revolution Theil nehmen. Man wird in Washington vielleicht 2000 Mann derselben verwenden können und vielleicht halb soviele in Kairo an der Mündung des Ohio in den Mississippi versammeln. Die Hauptaufgabe fällt aber auch nicht der Miliz zu, mit der wir uns nun beschäftigen.
Die Miliz oder Bürgerwehr der Union umfaßt nach dem Gesetz alle nicht durch nachgewiesene Dienstunfühigkeit entschuldigten weißen Eingebornen oder Bürger der Vereinigten Staaten mit Ausnahme der Geistlichen und Lehrer, der Richter und Advocaten, der Unionsbeamten und der Matrosen sowie der Angehörigen von Secten, die, wie die Quäker und Shaker, aus Gewissensgründen keine Waffen tragen. Die Milizpflichtigkcit beginnt mit dem 18., in einigen Staaten mit dem 21. und endigt mit dem 45. Jahre. Das Specielle der Aushebung ist den einzelnen Staaten überlassen, und wir werden darüber in Bezug auf den Staat Neuyork Einiges mittheilen. Die Organisation ist seit 1791 in allen Staaten gleich. Man hat Linieninfanteric, Scharfschützen, Dragoner und Artillerie. In dem Jahresbericht des Kriegsministers Marcy an den Congreß von 1859 wurde die Gesammtzahl der Miliz zu 2,755,726 Mann angegeben, und zwar kamen davon auf die Linieninfanterie 2,690,000, auf die Cavallerie 20,000. auf die Artillerie 12,000 und auf die Schützen 34.000 Mann.
Diese Bürgerwehr steht außer aller Verbindung mit dem regulären Militär und nur bei Ausruhr und in Kriegszeiten unter den Befehlen der Bundesregierung und kann auch in solchen Füllen bloß innerhalb der Grenzen des, Staates verwendet werden, dem sie angehört. Sie ist in Divisionen eingetbeilt, die wieder in Regimenter von der Stärke eines schwachen Bataillons zerfallen. Jedes Regiment hat zwei Bataillone, jedes Bataillon fünf Compagnien zu 64 Wchrmännern. Vier Regimenter bilden eine Brigade, zwei Brigaden eine Division. An der Spitze jeder Division steht ein Generalmajor mit zwei von ihm aus dem Offizicrcorps gewählten Adjutanten, an der Spitze jeder Brigade ein Brigadier, dem ein Brigadeinspector und zwei Adjutanten beigeordnet sind. Jedes Regiment hat einen Oberst, einen Oberstlieutnant und einen Major, jede Compagnie einen Hauptmann, einen Lieutnant, einen Fahnenjunker, vier Sergeanten und vier Corporale. Die Offiziere werden vom Brigadier abwärts durch Ballotage sämmtlicher Mannschaften und Offiziere des betreffenden Corps, der Generalmajor von den Offizieren des Generalstabes gewählt und gelten diese Wahlen je nach der Charge auf die Dauer von fünf bis sieben Jahren, nach deren Verlauf neue Wahlen vorgenommen werden, bei welchen indeß die Ausscheidenden wieder mit concurriren können.