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Stückes, welche seine weit bequemer eingerichtete Bühne erlaubte, absieht, so erstaunt man über seine technische Weisheit auch im Arrangement der dramatischen Momente, zumal in der ersten Hälfte seiner Dramen. Nur wird ein Anfänger gut thun, sich hierin lieber die Deutschen zum Muster zu nehmen, z. B. Schiller und Lessing, und für diesen Theil der Technik auch die bescheidenen Wirkungen Jffland's, der sein Handwerk vortrefflich versteht.
Gustav Freytag.
Aus Tirol.
Dreizehn volle Jahre wurde in den Sälen des Landhauses nicht mehr getagt, und es wäre für die Ehre Tirols besser gewesen, noch dreizehn Jahre keinen Landtag zu haben, als die Verhandlungen des letzten in seiner Geschichte aufgezeichnet zu sehen. Die Verhandlungen begannen am 5. April; da sie sich mehr auf die innere Administration der Provinz bezogen, lassen wir die Gegenstände derselben völlig unberührt, bis auf einen, wo Deutschland vermöge des sechzehnten Artikels der deutschen Bundesacte ein Wort mitzureden hat. Er betrifft das Ansiedlungsrecht der Protestanten in Tirol. Sie können einwerfen: diese ^»rage wird ja bereits durch das Patent vom 8. April erledigt. Allerdings für Jeden, der da begreift, daß ein Gesetz, welches für Alle gilt, auch sür ihn gelte. Anders fassen unsere Ultramontanen, welche stets die treucstc Ergebenheit gegen die Negierung heucheln, die Sache auf; für sie gilt nur ein Gesetz, welches ihre selbstsüchtigen, lichtscheuen Zwecke fördert, jedes andere betrachten sie als nicht vorhanden.
So hat es denn der Bischof von Brixen gewagt, folgenden Antrag zu stellen und die Annahme desselben als Landcsgcsctz vorzuschlagen:
1. Das Recht der Öffentlichkeit der Religionsübung steht in Tirol nur der katholischen Kirche zu.
2. Die Bildung nicht katholischer Gemeinden ist unzulässig.
3. Die nicht zur katholischen Kirche-sich Bekennenden erlangen die Er- werbsfähigkcit unbeweglichen Vermögens nur auf Antrag des Landtages und Bewilligung des Kaisers.
Die Behörden haben die Befolgung dieses Landcsgcsetzes von Amtswegen zu überwachen.