Der Norden Schleswigs.*)
Obgleich der Norden Schleswigs, d, h. der Distrikt nördlich der Linie Bau. Medclby, Hvyer. bis an die Königsau, fortwährend mit dem südlichen Theil des Hcrzogthums wie »nt Holstein, bis auf Törninglehn und Alsen eine Kirchenverfassnng, eine Schulverwaltung, eine Rechtsausbildung und eine administrative Versassung gemeinsam gehabt hat. so ist der nationale Einfluß Dünemarks doch so stark gewesen und wurde durch die dänische Sprache daselbst so stark unterstützt, daß sich in diesem Theil Schleswigs ein national deutsches Bewußtsein nicht Geltung verschaffen konnte. Diejenigen Verhältnisse, welche Nord-Schleswig mit Süd-Schleswig gemeinsam hatte, obwol völlig dentsche. sind von demselben nicht als deutsche gefühlt und verstanden, sondern man hat sich in dieselben gewohnheitsmäßig hineingelebt. In ein- Seinen besonderen Gewohnheiten, die ihren Ursprung in dem landwirtschaftlichen Betriebe haben, steht Nord-Schleswig sogar unverkennbar mit dem Königreich Dänemark in Verbindung; es soll hier nur beispielsweise an die Art das Korn zu dreschen, die Häuser einzurichten, die Saat einzueggen, den Bau der Fuhrwerke u. s. w. erinnert werden. Die täglichen Handthirungen nähern sich der dänischen Art und Weise und sind beziehungsweise diesen Kcmz gleich.
Die in diesem nördlichen Distrikt liegenden zwei Städte, die zwar, was den intelligenten Theil der Bevölkerung' angeht, durchweg deutsch sind, haben keine solche Bedeutung, daß sie einen wesentlichen Einfluß auf die Land- dlstriktc ausüben können.
Unter diesen Umständen war es der dänischen Regierung und der die Bestrebungen derselben kräftig unterstützenden Volkspropaganda nicht schwer, das geringe Bewußtsein, welches im Norden Schleswigs von seiner Zusammengehörigkeit mit dem südlichen Schleswig und Holstein vorhanden war. fast
*) Der folgende Aufsatz ist ein Memorandum, welches zu diplomatischem Zwecke verfaßt ^ urde. Die genaue Kenntniß der Verhältnisse, welche den unbekannten Verfasser auszeichnet, und ""dmveitigc Bedeutung, welche die Denkschrift beanspruchen darf, werden dem Leser die ' uieilung derselben nicht unnntz erscheinen lassen. Grenzl'oten II, i?gl, 21