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Der Bericht des Ausschusses der holsteinischen Stände- Versammlung über die Verfassungsvorlagen.
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sich aus der Vorlage mit einiger Sicherheit nicht ermitteln, indem ein sehr erheblicher Theil derjenigen Ausgaben, welche nach dem Inhalt des Entwurfs auf Holstein fallen würden, erst normirt werden soll."Aber auch ohne das ist es klar ersichtlich, daß der Entwurf den finanziellen Interessen Holsteins nicht genügende Rechnung trügt." Die unter dem einseitigen Einfluß der Vertretung des Königreichs getroffenen hierher bezüglichen Einrichtungen sind von den Ständen Holsteins wiederholt als zu einer finanziellen Überlastung des Herzogthums führend bezeichnet worden. Der Entwurf aber berücksichtigt die damals erhobenen Einwendungen nur in sehr geringem Maß. Die Grund­lagen für die Sonderung der gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben von den besonderen sind dieselben geblieben, namentlich sind die Einnahmen aus den Domänen wieder zu den gemeinschaftlichen gerechnet, und man hat nur eine derselben entsprechende Aversionalsumme, die statt der wirklichen Ein­nahmen aus den holsteinischen Domänen in die Gcsammtstaatskasse zu zahlen wäre, in Vorschlag gebracht. Auf die Ansicht der Stände, daß die Einkünfte aus den Domänen, nachdem der Beitrag zur Civilliste des Königs und den Apanagen seines Hauses anderweitig festgestellt worden, für die öffentlichen Lasten der Länder, in welchen sie gelegen, zu verwenden seien, ist nicht einge­gangen. Die wiederholt ausgesprochne Klage, daß durch unrichtige Postirung gewisser Einnahmen unter die Domanialintraden dem Herzogthum jährlich beträchtliche Summen entzogen würden, ist unberücksichtigt geblieben. Ebenso­wenig ist dem mehrfach hervorgehobenen Uebelstande, daß durch Einführung der Brennsteuer und bedeutende Erhöhung des Zolltarifs in den Hcrzogthümcrn sowie andrerseits durch Abschaffung der Consumtions- und Mahlsteuer und Herabsetzung des Zolltarifs in Dänemark das finanzielle Verhältniß der ver­schiedenen Länder zu einander gleich beim Eintritt in die Gesammtstaatsver- bindung sehr zu Holsteins Nachtheil verrückt worden sei, durch nachträgliche Aus­gleichung in andern Budgctpositionen abgeholfen worden.

Nur in einem Punkt hat der Entwurf eine Aenderung zu Gunsten des Herzogthums Holstein in Vorschlag gebracht. 'Es ist statt der bisher ziemlich willkürlich angenommenen Beitrngsquole des Herzogthums zu den gemeinschaft­lichen Ausgaben von 23 Procent jetzt eine Quote von 21,.^ festgestellt. In­deß ist auch das noch zu hoch gegriffen, da nach den 1859 von den Stän­den gegebnen Nachweisen und mit Rücksicht auf die Zahl der steuerpflichtigen Bevölkerung die richtige Quote sich nur auf 20,75 Proceut belaufen würde. Der Ausschuß lenkt dabei die Aufmerksamkeit der Versammlung auf den Um­stand,daß die Bcitragsquote sich bisher nur auf den Zuschuß der verschie­denen Länder zu den gemeinschaftlichen Ausgaben bezogen hat, nach dem § 12 des Entwurfs aber künftig auch rücksichtlich der gemeinschaftlichen Einnahmen der Monarchie eine Berechnung nach dem gleichen Quotenvcrhältniß eintreten