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dic Kutte an, und vertauschte das Schwert mit dem Scapulicr, gewiß, dmch einen gottseligen Beschluß die im übrigen Leben verdienten Höllenstrafen der Ewigkeit abkaufen zu können. Ja der abenteuerliche Kriegsgefährte Kaiser Heinrichs des Vierten, -Graf Wiprecht von Groitzsch. half nebst seinen Rittern eigenhändig bei dem Bau des von ihm gestifteten Klosters Pegau. in welchem er seine Tage beschließen und, angethan mit dem Büßerhemd, die Auferstehung erwarten sollte. Konige nnd Fürsten überboten sich iin Eifer, immer neue Kloster zu stiften, und so stieg ihre Zahl zu einer unglaublichen Menge. Zu der Zeit Markgraf Heinrichs des Erlauchten von Meißen gab es in den wet- tinischcn Ländern 90 Klöster für Mönche und 60 für Nonnen und zu Anfang des 15. Jahrhunderts zählte man im ganzen Abendlande, was uns fast unglaublich klingt, 15,107 vollständig orgcmisirte Mönchsklöster, wobei also die für Nonnen bestimmten noch nicht eingerechnet sind.
Geben schon diese Zahlen uns eine Vorstellung von der Bedeutung, welche die Klöster im Mittclaltcr hatten, so steigert sich dieselbe noch wesentlich, wenn wir des unermeßlichen Reichthums denken, der sich in ihren Händen anhäufte. Denn wenn auch jeder Klosterbewohner bei seinem Eintritt das' Gelübde persönlicher Armuth ablegen mußte, so war es doch dem Kloster als solchem unverwehrt, Besitz ohne alle Einschränkung zu erwerben. Der Stifter eines Klosters übernahm dic natürliche Verpflichtung, auch für den Unterhalt der darin Gott dienenden Brüder und Schwestern zu sorgen, und dies um so lieber, da ja jedes Geschenk an dic Kirche sich in jenem Leben reichlich verzinste und eine Stufe auf der Leiter zur ewigen Seligkeit war. Bald gingen ganze Dörfer und Felder, bald einzelne Grundstücke, Hufen. Wälder, Wiesen, Mühlen, oder Hörige und Vasallen in den Besitz der Klöster über. Das Kloster Neinhardsbrunn in Thüringen, ein wohlhabendes, aber noch keines der reichsten, bezog aus seinen Gütern 1000 Malter Waizen und Gerste. Selten verringerte sich dieses Besitzthum, in den bei weitem meisten Fällen schwoll es durch die Freigebigkeit gläubiger Seelen mehr und mehr, zumal da Alles geschah, um den Klöstern ihre Erwerbungen auf jede mögliche Weise zu erleichtern. So wurde mehreren unter ihnen von den Kaisern sogar das Recht zugestanden, Reichsgut von jeder freien Person ohne kaiserliche Einwilligung zu acquiriren. Einzelne Stifter brachten nach und nach einen wahrhaft fürstlichen Grundbesitz zusammen; das reichste in Deutschland war die Abtei St. Mazimin bei Trier, von deren Vermögen wir uns daraus eine Vorstellung machen können, daß es durch Kaiser Heinrich den Zweiten genöthigt wurde, ihm 6656 Hufen, das ist über 200000 preußische Morgen Landes abzutreten. Man konnte daher im 15. Jahrhundert wol mit Recht sagen, daß der h. Bencdict den dritten Theil der Christenheit besitze. Zu diesem Besitz an liegenden Gründen kam aber noch eine Unzahl von Einkünften der verschiedensten Art, von Privilegien und