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Lord John Russell un Schleswig-Holstein.
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stcinischcn Angelegenheit hat macheu lassen, werden in Dänemark nicht als dänische, sondern als englische bezeichnet,, die Verwerfung derselben durch Preußen trifft daher wesentlich England. Die dänische Negierung geht svgnr weiter, sie läßt durch ihre officivsen Korrespondenten iu deutschen Blättern die Nachricht verbreiten, daß die englische Regierung Deutschland in einer Depesche vvm 8. December v. I. jedes Einmischnngsrccht iu schleswigschc Angelegenheiten abgesprochen habe. Indessen ist in Kopenhagen in engeren Kreisen das Sachverhältniß mit jenen Depeschen bekannt, und ich bin im Stande, aus Grund einer Uebcrsctzung Ihnen die nach Kopenhagen gerichtete englische Depesche mittheilen zu können. Dieselbe lautet: An Herrn A. Paget Esq.

Mein Herr. Auswärtiges Amt, 8. Dcc. 1800.

Angeschlossen übersende ich Ihnen die Abschriften einer Depesche des Frhrn. v. Schleinitz an den Grasen Bernstorff und der Antwort, die ich in einer Depesche an Hrn. Lowther darauf gegeben habe.

Sie wollen beachten, daß ich in dieser Depesche die Verbindlichkeiten bezeichnet habe, die nach der Ansicht der Regierung Ihrer Majestät der Königin der König von Dänemark zu erfülle» in Ehren verpflichtet ist. Ich habe gesagt:er ist ver­pflichtet. Schleswig nicht in Dänemark zu incorporircn. die schleswigschen Nepräsen- tationsständc aufrecht zu halten, sowie die deutsche und die dänische Nationalität im Hcrzogthum Schleswig zu beschützen."

Was auch der juristische Werth der gegen Oestreich und Preußen ciugegangeueu Verpflichtungen sein mag, so ist die Regierung I. M. doch nicht zweifelhaft, daß der König von Dänemark in Ehren verpflichtet ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Er hat sie öffentlich proclamirt, er hat sie nicht nur sciucn Unterthanen, sondern anch den Vertretern fremder Mächte bekannt gemacht, ihre Erfüllung ist nicht weniger sei» Interesse, als seine Pflicht.

Seine deutschen Unterthanen sollten empfinden, daß sie uutcr sciucr Herrschaft iu Rechtsgleichheit mit ihren däuisehcu Mitbürgern stehen. Sie würden dann zugleich das Gefühl einer loyalen Anhänglichkeir an die dänische Monarchie uud des aufrich­tigen Wunsches, sie unvermindert zu erhalte», besitze». Weun aber im Gegensatz dazu die Erziehung ihrer Kinder in den öffentlichen Schulen, uud ihr Gottesdienst ihnen durch vcratvrischc Anordnungen abgeschnitten wird, wenn die Regierung vvn dem Wunsche beseelt erscheint, die Nationalität ihrer Unterthanen deutscher Geburt zu unterdrücken, dann können nur unselige Folgen eintreten. Sollte der deutsche Bundestag dazu schreiten, seine Beschlüsse vvm letzten März mit Gewalt durchzu- führcu, so wird sicherlich das benachbarte Hcrzogthum Schleswig der Schauplatz der Agitation, vielleicht vvn Unruhen und Ausstand werden. Dann würde sich dem König von Dänemark der Werth solcher Zugeständnisse an die Schlcswiger fühlbar machen, die in ihren Augen ihu über jeden Verdacht ciues Wortbruchs ünd über die Beschuldigung erheben möchten, einen intelligenten und betriebsamen Theil seiner Unterthanen in eine gehässige untergeordnete Stellung gebracht zu haben.

Lesen Sie diese Depesche iu Verbindung mit der au Herr» Lowthcr gerichteten dem Hrn. Hall vor und lassen Sie ihm Abschrift. 5 I. Russell.

Zur Ergänzung mögen die von den Federn der dänische» Regierung in entstellten Auszügen wieder gegebenen Aeußerungen Lord John Rüssels über die völkerrechtlichem Verpflichtungen Dänemarks gegenüber Deutschland, wie sie sich in der erwähnten Depesche nach Berlin finden, dienen. Sie lauten:

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Form und dann auf den Inhalt der gedachten Versprechungen.

Ihrer Form nach sind dieselben vom König von Dänemark zuerst an seine Unterthanen gerichtet. Indessen die östreichische Depesche vvm 20. Dec. 1851 und