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den Erfolg dieser Reformen bestätigt werden. Wir, unserer Seits. haben die besten Hoffnungen, aber eine unfehlbare Garantie ist noch nirgends geboten. Bl.
Land und Leute in Mecklenburg.
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An Aberglauben mangelt es unter den mecklenburgischen Bauern nich und in vielen Gebräuchen und Meinungen klingen noch Reste des alten Heiden- thums nach. An den Wodanscultus erinnert vor Allem die Sitte, die letzte Garbe auf dem Felde stehen zu lassen, sie mit Bändern zu schmücken und sie dem „Wode" mit den Worten zu weihen: „Wode, hale dinem Rosse nu Voder, nu Distel un Dorn, tom andern Jahr betcr Korn." Dieser Gebrauch war im 17. Jahrhundert noch sehr verbreitet; jetzt sind hier und da nur noch die Reime im Munde des Volkes. Anderwärts heißt die Garbe „de Ernte- wod" oder „de Wulf" (der Wolf war Wodans heiliges Thier), wieder in andern Gegenden, z. B. an der preußischen Grenze, nennt man sie „de Olle". Bei Ludwigslust führt die Binderin, welcher die letzte Garbe zu Theil wurde, das ganze Jahr den Namen „de Wolf". Bei Parchim macht man aus der Garbe eine Puppe, die man mit Bändern verziert und jubelnd auf dem letzten Erntewagen heimführt. Bei Rostock verbindet man mit diesem „Wolf" den Begriff des Schadens. Die Magd, die hier die letzte Garbe band, muß dieselbe unter demMusruf „de Wulf" mit gcschlossnen Augen hinterrücks von sich werfen, sonst wird sie unfruchtbar. Im südöstlichen Landestheile ist die gleiche Sitte auf die Kartoffelernte übertragen worden: wer hier die letzte Staude dieser Frucht hat ausheben müssen, heißt „de Kantüffelwulf".
Andere Erinnerungen an den alten Gott knüpfen sich an die Weihnachtszeit.
In den Tagen vor den Zwölften geht er in der Gestalt des „Rugklas" unartige Kinder bestrafend umher und treibt er als der wilde Jäger Wode in den Lüften sein Wesen. In den Zwölften ferner, der Zeit des alten Julfestes, darf man keine Arbeit vornehmen, welche beschmutzt, nicht die Ställe reinigen, nicht spinnen und waschen, keine Erbsen essen u. s. w. „Wer in den Zwölften den Zaun bekleidet (Wäsche zum Trocknen darauf hängt), der mnß noch in dem Jahre den Kirchhof bekleiden." sagt der Bolksmund.
Grenzboten I, 1861. 18