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Aus Kurhessen.
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nicht aller Boden und aller Holt verloren gehen, so mußte mit Beiseitsetzung von Zweckmäßigkcitsfragcn und Nebenrücksichtcn das in gesetzlicher Weise begrün­dete und entwickelte und niemals auf ordnungsmäßige Weise wieder geänderte, mithin noch vollgiltige Verfassungsrecht im Ganzen, wie im Einzelnen, fest­gehalten werden. Dies ist in klarer und entschiedener Weise geschehen. Nicht nur das Land selbst hat von jetzt an eine einfache Richtschnur für seiu ferneres Verhalten, sondern auch die Freunde und Mitstreiter in ander» Staaten ver­möge» genauer zu erkenne» und bcslimintcr auszusvrcchcu, warum sich's handelt und wozu man mitzuwirken hat, als dies bisher, zum Nachtheil der Sache, der Fall war. Thatsächliche Herstellung des noch in Kraft befindlichen Vcrfassungsrechts von 18311850 und Berufung einer Landcsvertretung nach dem Gesetze von 1849 das ist es, worauf alle Anträge und Bestrebungen gerichtet sein müssen. Und zwar muß diese Herstellung sofort und ohne Einschränkung geschehen, mithin als eine vollständige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erscheinen. Niemand als die verfassungsmäßige Gesetzgebung hat ein Recht, irgend eine Bestimmung der in anerkannter Wirksamkeit bestandenen Grundgesetze des Landes zeitweise oder für immer aufzuheben. Sind Aenderungen bundesrechtlich nothwendig oder aus Grün­den der Zweckmäßigkeit geboten, so können sie nur unter verfassungsmäßiger Mit­wirkung der nach dem Gesetze von 1849 zu wählenden Stände geschehen, und müssen zu dem Ende genau bezeichnet werden. Daß eine nach diesem Gesetze ge­wühlte Versammlung zu einer solchen Mitwirkung bereit sein würde, leidet, wie alle mit der Stimmung des Landes vertrauten Männer bezengcn, keinen Zweifel. Auch die Kanuner würde eine dcßhalbige Ueberzeugung ausgesprochen haben, wenn sie nicht durch sofortige Auflösung nach obigem Beschlusse daran verhindert wurden wäre. Die im Ausschusse bereits berathene uud einstimmig genehmigte Vorstellung au den Kurfürsten enthält, wie ich aus bester Quelle mittheilen kann, eine ausdrückliche Versicherung dieser Art und würde sicher von der ganzen Kammer, ja vom ganzen Lande gut geheißen worden sein. Von den neuen Stünden ist nichts zn erwarten als Widerstand, mag die Regierung sich stellen, wie sie will. Die Stände von 1849 würden billig und nachgibig sein, denn sie Hütten das Recht dazu.

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Mit dem Ansauge des neuen Jahres beginnen die Grenzboten den ^..X.. Jahrgang. Die unterzeichnete Verlagshandlnng erlaubt sich zur Pränumeration auf denselben einzuladen, und bemerkt, daß alle Buchhandlungen uud Postämter Bestellungen annehmen.

Leipzig, im December 1«!>9. , Fv. Ludw. .Herbig.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Morip Busch. Verlag von F. L, Herbig Druck rwn C. «5. ccibe^ in Leipzig.