Die Zukunft des Zollvereins.
2.")
Die Organe, durch welche der Zollverein seine Angelegenheiten besorgt, sind folgende:
Das Centralbureau in Berlin, welches die vierteljährlichen provisorischen Abrechnungen zwischen den vereinigten Staaten (dies ist der offi- cielle, glücklich gewühlte Ausdruck) fertigt und die definitiven Jahresabrechnungen vorbereitet;
Die Geueralconserenz der Bevollmächtigten, welche regelmäßig jedes Jahr in den ersten Tagen des Juni zusammentritt, die definitive Jahresabrechnung feststellt, über Abänderungen der bestehenden Vorschriften und Anordnungen, einschließlich des Tarifs, überhaupt über zweckmüßige Entwicklung und Ausbildung des Handels- und Zollsystems beräth und —jedoch nur unter Uebereinstimmung sämmtlicher Mitglieder — beschließt; endlich über Beschwerden und Mängel, Wünsche und Vorschläge in Betreff der Vereinsangelegenheiten verhandelt, Dringende Fülle (z. B. Pferdeausfuhrverbot) werden auf diplomatischem Wege oder durch Berufung außerordentlicher Konferenzen erledigt, mit Detailausführungen beschüftigen sich gemeinschaftliche Commissäre. Zur Controle haben die Mitglieder die Befugniß, gegenseitig Controleure zu den Hauptzollämtern, Bevollmächtigte zu den Zolldirectionen anderer Vereinsglieder zu entsenden.
Um diese Einrichtungen unter den Begriff einer Organisation zu bringen, muß man denselben in einem ungewöhnlich weiten Sinne auffassen. Die einzige ständige Behörde, das Centralbureau in Berlin, hat es ausschließlich mit Ziffern und Tabellen zu thun; die Konferenzen registriren die nach den Negierungsinstructionen abzugebenden Stimmen der Mitglieder und eignen sich nicht zur Leitung der Verwaltung. Die Summe ihrer gesetzgeberischen
') Wir bitten, im ersten Abschnitte folgende Gehfehler zu berichtigen:
Seite 3 in der Anmerkung, Zeile 1, statt „Versammlungen" l, „Bcrhandlungm," S. 7.
Zeile 9 u, 10 v. o, statt „anderen" l, „modernen" Staaten, Zeile 18 v, o, statt „Anbisse"
l, „Anlässe," Seite 9 Zeile 14 v, u. statt „betrafen" l, „beherrschte,"
Grcnzbotcn IV, 1860. K