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Die östreichischen Verfassungsprogramme.
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tretung der erwähnten Ländergruppen könnte die einheitliche Executivgewalt bilden, für Kriegsfälle wäre Bundeshilfe, .überhaupt der Maßstab des Bei­trags zu gemeinstaatlichen Auslagen durch Vertrag festzustellen.

Vor allem sage man offen, ehrlich und wahr, was man gewähren will; halbe Zusagen, rückhältigc Gedanken, zweideutige Handlungen können das Mißtrauen nur noch steigern nicht heben. Beispiele sind gehässig, eins müs­sen wir aber dennoch anführen unsrer Rechtfertigung halber. Es dürfte nicht bcstritlen werden, daß Oestreich bei der Zusammenkunft in Teplitz ausrichtiges Eingehn auf deutsche Interessen, zunächst confessionelle Gleichstellung und Ge­währung von Verfassungen nach der deutschen Bundesacte zusicherte. Da hören wir nun, daß unser Erzherzog-Statthalter eben nach jenem Tage von Teplitz, am Borabend des salzburger Festes, den Auftrag zu einer Denkschrift gegen die Ansässigmachung der Protestanten in Tirol gab, um sie dem künftigen Landtag vorzulegen. Für das deutsche Tirol gilt also jene Gleichstellung noch als eine offne Frage! Wir fürchten sehr, daß die Gewährung politischer Rechte in Oestreich noch lange im selben Falle sein wird.

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Ein unrichtiger Vergleich.

In der 15. Plenarsitzung des verstärkten Neichsraths am 21. September ver­wies der Ministerrcpräsident Graf Rcchberg in Betreff der Valutafrage auf Vor­gänge in England. Das werde man doch so geben wiener Blätter die Be­merkung des Ministerpräsidenten weder ein crcditarmcs noch ein politisch unfreies Land nennen, und wie hoch hätten sich daselbst die Schwankungen der Valuta von 1792 bis 1820 belaufen? Ebenso wie damals in England, so seien diese Schwankungen der Valuta in Oestreich während der jüngst vergangenen Jahre und im gegenwärtigen Augenblicke vornehmlich die Folgen äußerer Verhältnisse, in denen eine Veränderung herbeizuführen, außer der Macht der Regierung liege. Es scheint doch ein kleiner Unterschied Beachtung zu verdienen. Die Ursache der Bankrestriction in England von 1797 bis 1819 war der ungeheuere Aufwand für den Krieg gegen die Re­publik und gegen das Kaiserreich der Franzosen, wobei die Bank durch ihre Mittel die Regierung unterstützte. Diese Mittel wurden dem Handel entzogen, und die Anschaffung von Gold zur Einlösung der Noten nahm vollends ihre Kräfte in An­spruch. Da verbot am 27. Februar 1797 (im fünften Kriegsjahr) die Negier­ung der Bank, ihre Noten einzulösen. Am nämlichen Tage gab eine zahlreiche Versammlung der angesehn flen Geschäftsleute unter dem Vorsitze des Lord Mayor einstimmig die Erklärung: daß sie nach wie vor die Banknoten in Zahlung nehmen und geben würden. Am dritten Mai genehmigte das Parlament die Maßregel der Negierung, nachdem eine Commission den Stand der Bank ge­prüft und gesund gefunden hatte. Während des Krieges war der tiefste Stand der Banknoten 15 Procent unter dem Werthe der Goldbarren.; kurz vor dem Frieden 1814 sank er bis 25 Proccnt. Man stritt damals, ob der Unterschied von dem Steigen des Goldes oder von dem Fallen des Papiers herrühre. Im Jahre 1819 brachte Sir Robert Peel das Gesetz über die Wiederaufnahme der Baarzahlungen, welches vom Parlament angenommen und bann auch vollzogen wurde. Während der ganzen Periode wirkten Negierung. Parlament und Volk zusammen für die Er­haltung des öffentlichen Credits, trotz des unermeßlichen Aufwandes für Krieg und Subsidien. Weit mehr Achnlichkcit mit der Lage der östreichischen Finanzen scheint die englische Wirthschaft von 1688 zu haben, dereu Folgen dann Wilhelm von Ora-

nien übernehmen und überwinden mußte. _ _

Vnantwvrtlicher Redacteur: vr. M oriK Busch. Vertag von F. L. Herbig Druck von C. (5. Elderl in Leipzig.