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gab und daß sich doch jene Entscheidung gar nicht anders erklären läßt, als daß es solche zur Zeit, wo dieselbe gefaßt wurde, gegeben haben müsse. Von Bauern, welche schon leibeigen waren, konnte man unmöglich besorgen, daß sie den freien Besitz jemals in Anspruch nehmen würden, wozu ihnen überdies die Macht fehlte. Wie dem aber auch sei. jener auf dem Landtage zu Gü- strow gefaßte Beschluß wurde 1621 von den Landesherren sanctionirt.
Jetzt aber kamen die Verwüstungen des dreißigjährigen Krieges über Mecklenburgs Ganze Dorfschaften wurden vernichtet, die Einwohner fortgeschleppt oder getödet; als der Friede geschlossen wurde, fanden sich weite Gegenden, zumal in der östlichen Hälfte des Landes, von Bewohnern entblößt. Die verlassenen Bauerhufen wurden nun zu den Rittergütern eingezogen, welche sich zu ihrer heutigen Größe ausbildeten. Dabei wurde der Menschenmangel wieder fühlbar; die Grundbesitzer riefen fremde Ackerbauer herbei und gaben diesen wieder Baucrhufen gegen Frohndienste aus. Hieraus bildete sich ganz regelrecht das spätere und jetzige Verhältniß; daß dabei einzelne Bauern, die es noch hie und da auf freien Hufen gab, gedrückt wurden, mag wol sein, im Allgemeinen entwickelten sich die Verhältnisse zeitgemäß und dürfen nicht mit den frühern vermischt werden, wie sie denn auch mit dem erwähnten Landtagsbeschlusse von 1607 nicht mehr gemein haben, als daß sie vielleicht einige mit der Rechtlosigkeit der Zeit erklärliche Gewaltthätigkeiten zur' Folge hatten. Es ist nicht von Nutzen, wenn man hier über das historisch Beglaubigte hinausgeht. Denn es liegt auf der Hand, daß die Bauern jetzt nicht in ihre Hufen eingesetzt wurden, um diese zu bewirthschaften, sondern um des Frohndienstes wegen. Dieser lehrt es sofort, denn es mußten nun die Bauern die Hofäcker bestellen (den Hofoienst verrichten), die Ernte besorgen, dreschen u. s. w. Ein Vollbauer leistete beispielsweise wöchentlich 6 Hacken- (Pflug-) Tage und lieferte einen, in der Ernte zwei Handdienste, ein Halbbnuer die Hälfte dieser Frohnde u. s. w. Die Frauen mußten im Winter eine Quantität Flachs spinnen. Diese Frohnde stellte jedoch nur die' Gewohnheit fest, principiell herrschte die Annahme, daß die Bauerudienste inäetermins-ti (ungeinessene) seien, deren Bestimmung in der Hand des Herrn lag. Statt der Dienstleistung konnte derselbe indessen auch nach seinem Belieben eine jährliche Geldabgabe fordern.
So lange man nach dein Systeme der Dreifelderwirtschaft seine Aecker bestellte, blieb die Lage der Bauern ungestört. Als aber im ,18. Jahrhundertc die sogenannte Koppelwirthschaft sich einbürgerte und man die Ackerfläche in die doppelte und dreifach.» Anzahl von Schlägen theilen mußte, hatte man sich einmal an die großen Felder gewöhnt, bedürfte auch für den erweiterten Futter- bau größere Flächen, hatte schon den Vortheil der Tagelöhner- vor dem der Bauernarbeit erkannt und strebte ans allen diesen Gründen dahin, die Bauern