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Gewerbefreiheit und Freizügigkeit in Deutschland.
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hat bereits 1852 beim Bundestag den Antrag gestellt, eine Commission zur Feststellung allgemeiner Heimathsverhältnisse unter Zugrundelegung der Go- thaer Convention niederzusetzen, diese Commission hat die Angelegenheit in die Hand genommen, und die. Bundesversammlung ist sogar soweit gediehen, daß sie 1853 den Beschluß fassen konnte, die bislang dem Gothaer Vertrag noch nicht beigetretenen Regierungen zur Aeußerung über den Beitritt und ihre etwaigen Bedenken einzuladen. Wir sehen also, daß es nicht an gutem Willen fehlte, freilich aber auch, wie langsam sich am grünen Tisch im Bun­despalais die Dinge entwickeln; denn bis zur Stunde ist von dieser Sache dort nicht wieder die Rede gewesen.

In dem Gothaer Vertrag vom 15. Juli 1851. dem jetzt alle deutschen Regierungen mit Ausnahme Oestreichs und Liechtensteins bcigetreten sind, wnrdein Berücksichtigung der bei Anwendung der bisher zwischen den deut­schen Bundesstaaten abgeschlossenen Conventionen wegen der Ausgewiesenen und Heimathslosen hervorgetretenen Schwierigkeiten, sowie in der Absicht, das in Bezug auf die Uebernahme von Auszuweisenden und Heimathslosen zwi­schen ihnen bestehende Verhältniß auf möglichst einfache und leicht zu hand­habende Grundsatze zurückzuführen und dadurch zugleich ein allgemeines deutsches Heimathsrecht vorzubereiten," bereits ein Anfang zu einer allgemeinen deutschen Heimathsordnung gemacht. Es handelt sich also nur noch um die Fortent­wicklung einer bereits angebahnten Gemeinsamkeit.

Dies ist der Weg" so schließt Braun seine Bemerkungen über diesen Gegenstandauf welchem allein eine nach allen Seiten hin billige und gerechte Lösung der deutschen Gewerbe- und Niederlassungsfrage erzielt werden kann. Er schließt zu gleicher Zeit die vielfach als Schreckmittel gebrauchte und mißbrauchte Befürchtung aus. daß in Folge der Beseitignng der bisherigen Schranken für die zu dieser Reform schreitenden Staaten eine Ueberschwcmm- ung durch den Zuzug überflüssiger und schwer verwendbarer Bevölkerung eintreten werde. Dadurch, daß auf die vorgeschlagne Weise gleichzeitig überall die Schleußen gezogen werden, wird sich die Fluth der Arbeitskräfte auf dem durch den gemeinschaftlichen Vertrag gebildeten Arbeitsgebiet überall in das naturgemäße Gleichgewicht stellen, die Arbeitskräfte werden den Platz, ans welchem wenig Nachfrage ist. verlassen, um den, wo sie augenblicklich stark gesucht werden, zu beziehen, und was eine einzelne Gegend etwa durch Zu­zug einbüßt, wird sie dadurch, daß nunmehr ihrer Bevölkerung ein Arbeits­markt von 11.600 Quadratmeilen und 43 Millionen Einwohnern aufgeschlossen ist (auch wenn wir Oestreich vorläufig nicht in Rechnung bringen, bleibt ein mehr als hinreichendes Aequivalent). doppelt und dreifach gewinnen. Den größten Vortheil werden aber ohne Zweifel diejenigen Gegenden haben, in welchen, neben einer im Verhältniß zu dem Flächeninhalt zahlreichen und da-