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Eine neue Finanzwissenschaft.
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1857 verpflichtet, bekanntlich aber sich von dieser Verbindlichkeit losgesagt. Wegen der Gefahren des Mißbrauchs haben fast alle größeren Staaten aus den Gebrauch des Papiergelds verzichtet, Oestreich schon zweimal und zwar jedesmal aus ewige Zeiten, hat aber dessen ungeachtet noch hundert Millionen im Umlauf. Der Gebrauch der Banknote als Staatspapiergeld ist ebenfalls ein Mißbrauch, dessen Abstellung die Vorbedingung sür ein besseres Geldwesen in Oestreich ist. L. Stein sagt, die Banknote sei doppelt fundirt, wäh­rend sie einfach nicht eingelöst wird. Daß deshalb das östreichische Geld ent- werthet ist, davon schweigt L. Stein, und begnügt sich, der Verwaltung die Aufgabe zu stellen, für einen guten und festen Curs des Papiergelds zu sorgen. Wahrlich eine solche Profcmation der Wissenschaft zur Beschönigung einer ver­rotteten Wirthschaft übersteigt alles Maß! Auch Gentz hat die östreichischen Finanzoperationen von 1811 bis 1821 in Schutz genommen, aber er that es von dem Gesichtspunkte der Nothwendigkeit der Lage, welche zu dem Papier­geld als einem Nothbehclfe geführt hatten, nachdem die Mittel für lange und schwere Kriege weder durch Steuern, noch durch Anleihen länger herbeigeschafft werden konnten. Die Verluste, welche an dem entwertheten Papiergelde durch die Reihenfolge der Inhaber erlitten wurden, sind ihm eine indirecte Steuer für die Bedürfnisse des Kriegs. Das Zurückziehen zu einem Theile des Nenn- wcrthes ist ihm eine Nothwendigkeit für den Staat, um aus einer großen Krise, aus einer heillosen Verwirrung des Geldwesens endlich selbst mit den schwersten Opfern, herauszukommen. Gentz warnt vor der Steinschen Theorie, das entwerthete Papiergeld wie eine regelmüßige Schuld zu betrachten, und protestirt gegen diewissenschaftliche" Behandlung der Papicrgeldfrage in Steins Manier.Li'est uns questiou que eliMue Aouvei-nemeut äoit traiter rion xg,8 ä'axre's Zes xrineixes adstraits clout l'avMeatiou xeut eoncluire aux plus äangereuses erreurs, mais ä'apres äes donnees positives et xratiyues (Schriften von Fr. v. Gentz III 300366, V, 5272).

Von den Regalien unterscheidet L. Stein die Monopole, so weit sie als Mittel zur Erhebung einer Verbrauchsteuer dienen. Alle übrigen Gesichtspunkte werden in die Nationalökonomie, die Verwaltungs- und Polizeilehre verwiesen; als angemessene Objecte werden Salz und Tabak erkannt. Für das Salz läßt er zur Noth auch noch eine andere Form der Verbrauchsteuer zu. aber der Tabak fordert unbedingt das Monopol als einzige ratio­nelle Steuererhebungsform" S. 373, und zwar das Monopol der Pro- duction, der Fabrikation und des Verkaufs. So ist es in Oestreich.

Mehr als die Darstellung des Steuerwcsens interessirt uns der letzte Ab­schnitt über den Staatscredit, welchen der Verfasser nicht etwa als ein außer­ordentliches Element, sondern als regelmäßigen, organischen Theil der Staats­wirthschaft betrachtet, behandelt und nicht mit den Staatsschulden verwechselt