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Russische Zustände.
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Die Aufhebung der Leibeigenschaft.
Die Thronbesteigung des jetzigen Kaisers erfüllte ganz Rußland mit Jubel und freudiger Hoffnung. Der Fürst Dolgvrukow war in Petersburg Zeuge davon. Die Presse gefesselt, das Wort bewacht, die Gewissensfreiheit unterdrückt, die politische Polizei eine wahre Schreckensherrschaft übend, die Leibeigenschaft, welche der Souverän mehr als einmal abschaffen gewollt, nach der Maxime beibehalten, daß ein russischer Kaiser die obern Klassen nicht unterdrücken könne, wenn er sie nicht ihrerseits die untern unterdrücken ließe, die Finanzen in Zerrüttung, ein Krieg ungeschickt angefangen und ungeschickt geführt, die Soldaten des Nöthigsten entbehrend, während ihre Generale ükt Ueberfluß schwelgten, ganz Europa gegen Rußland entrüstet, weil es seinem Souverän gefallen, als Feind aller edlem Regungen in der Mcnschennatur aufzutreten, das war die Lage Rußlands, als Alexander der Zweite den Thron bestieg.
Eine der Hauptklagen des Landes war die Leibeigenschaft. Sie mußte berücksichtigt werden, und der neue Herrscher begriff dies. Aber es ist eine Illusion, zu glauben, daß man die Leibeigenschaft aufheben könne, ohne zu gleicher Zeit die Justiz und die Verwaltung zu reformiren, die Finanzen zu ordnen und die obersten Stellen der Negierung mit fähigen und honetten Männern zu besetzen. Wenn man sagt, das sei zu viel des Guten auf einmal, so antwortet der Verfasser, das vorige Regime hat die Dinge zu einem Punkt kommen lassen, wo nur ein vollständiger Umbau des Staats denselben vor dem Ruin bewahren kann. und mit halben Maßregeln beschleunigt man nur den drohenden Einsturz des Gebäudes.
Der Adel der Provinzen Wilna, Grodno und Kowno. der täglich Zeuge war von dem heilsamen Einfluß der öffentlichen Freiheiten im Nachbarlande Preußen, bat um Erlaubniß sich zum Zweck der Berathung von Mitteln zur Aushebung der Leibeigenschaft in Provinzialcomitss zu versammeln. Am
Grenzboten II. 1860. 61