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Der Bundestag und Schleswig-Holstein. 2.
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bevorstehenden Abstimmung, unter Anknüpfung an die früher abgegebenen Er­klärungen und Verwahrungen, so wie unter namentlicher Berufung auf die Artikel 53, 56 und 57 der wiener Schlußakte die Rechte Sr. Maj. des Königs und weitere Entschließung ausdrücklich zu reserviren."

Das Präsidium bezog sich in Betreff dieser Ausführungen und Ver­wahrungen auf den so eben gefaßten Bundesbeschluß und die demselben vor­angegangene Motivirung und bemerkte, daß die B.-V, weiteren Eröffnungen der königl. herzoglichen Regierung entgegensehe.

Wir haben fast nur die nackten Thatsachen sprechen lassen. Sie zeugen dafür, daß die Bundesversammlung, Oestreich und Preußen an der Spitze, seit 1857 die Interessen der Bundesländer Holstein und Lauenburg zu wahren bestrebt war. Wir können niemals den Wunsch aufgeben, daß auch dem deut­schen Land Schleswig und seiner politischen Verbindung mit Holstein der Schutz Deutschlands werde. Aber wir müssen anerkennen, daß Schleswig nicht zum deutschen Bunde gehört, und daß die Bundesversammlung und die deutschen Mächte an die Verträge von 1851 und 1852 leider! gebunden sind. Auf dem Wege, den ihr letzter Beschluß einschlägt, nämlich im Inter­esse Holsteins und durch Holstein, wird sie auch für Schleswigs Sclbstsiändig- keit ein Gewicht in die Wagschale legen können. Auf jeden Fall bleibt es ihr vorbehalten, unmittelbar auf Grund der Verträge für Schleswig in die Schranken zu treten, und zwar vorbehalten nach den Worten des Präsidiums. Aber hier mit der That einzuschreiten, wäre nicht Bundesexecution, sondern Bundeskrieg, und ob der Moment einem solchen günstig wäre, kann sich nicht nach dieser einen Frage und ihrer Entscheidung, sondern nur nach der gesammten Weltlage bestimmen.

Genug, wir sehen die Bundesversammlung in dieser Sache wenigstens auf dem rechten Wege, und es mag als eine gute Vorbedeutung aufgefaßt werden, daß man an demselben 8. März, wo der Beschluß in der holstein- lauenburgischen Sache gefaßt wurde, auch die Veröffentlichung der Bundes­tagsverhandlungen beschloß.

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Statistisches über die Vergrößerung Sardiniens.

Die nunmehr mit Sardinien und der Lombardei zu einem Reich verbun­denen mittclitalienischen Länder zerfielen zuletzt in zwei Theile: die Gruppe der Emilischen Provinzen" und das Gebiet von Toscana.