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gen entsprechenden, insbesondere die Selbstständigkeit der besonderen Verfassungen und der Verwaltung der Herzogthümer sichernde» und deren gleichberechtigte Stellung wahrenden Zustand herbeizuführen und b) der B.-V. über die getroffenen oder beabsichtigten Anordnungen Mittheilung zu machen.
Der dänische Gesandte beschrankte sich auf eine Verwahrung der Rechte des Königs gegen einseitige Auslegung der Staatsverträge, nahm allgemein Bezug auf die Vereinbarungen und den Bundesbeschluß von 1852 und sprach übrigens unter Vorbehalt des „Weiteren" die Bereitwilligkeit seiner Regierung aus, der Angelegenheit eine unparteiische Prüfung zu widmen.
(Schluß im nächsten Hest.)
Angedruckte Briefe Gneisenans.
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Berlin den 30. März 1820.
Mein lieber Herr Doktor!
Zuvörderst, mein lieber Bcnzenberg, beginne ich damit, Ihre Gutmüthigkeit zu lobpreisen, was auch die Welt, die Ihnen nicht Ihre Gelehrsamkeit und Ihren scharfen durchdringenden Verstand, wol aber jene Tugend gern absprechen möchte, gegen meine Behauptung sagen möge. Ohngeachtet meines so langen Stillschweigens habe» Sie dennoch fortgefahren, meiner eingedenk zu sein und mich durch Ihre so sehr gewichtigen Briefe zu erfreuen.
Nach dieser Selbstanklage sei es mir aber gestattet, auch meine Entschuldigung darzulegen. Es ist bei mir durch die Entwicklung meiner Verhältnisse Regel geworden, die Beantwortung derjenigen Briefe, welche vornehme, reiche, berühmte oder glückliche Leute an mich richten, saumselig zu beantworten, pünktlicher aber diejenigen, die von eigentlichen Bittstellern oder Hilfsbedürftigen herrühren-, dieser ist nun eine größere Zahl als jener, und obgleich ich den wenigsten helfen kann, so will ich ihnen doch den Trost einer Antwort gönnen. Die meisten dieser Antwortschreiben sind einer Natur, daß ich sie wol eigenhändig anfertigen muß. Sie sehen hieraus, daß, wenn Sie wollen, daß ich Ihnen pünktlicher antworten soll, Sie eilen müssen, unglücklich zu werden.