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Die streitigen Grenzen in Schleswig-Holstein.
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begraben hat, dazu die Strömung der Zeit, die allen Nationalitäten zu ihrem Rechte zu verhelfen verheißt, sei es selbst gegen das Recht der Dynastien, Italien hat alle Aussicht, zu bekommen, was es fordert, Ungarn wird, wenn nicht alles täuscht, wenigstens zu einem Theil seiner Gerechtsame gelangen, nur Deutschland, nur Schleswig-Holstein, wo das Recht der Nationalität mit dem althergebrachten geschriebenen und verbrieften Recht zusammenfällt, und wo noch überdies die Ehre eines großen Volks eine Sühne heischt, soll, wie es scheint, leer ausgehen. Hoffen wir, daß den: nicht so ist. Dänemark zwar wird in Schleswig nicht nachgeben, und seine Nachgiebigkeit in Holstein wird, so lange man in Frankfurt mehr aus die Cvrrecthcit. als die Energie des Stils der Noten sieht, welche die Frage lösen sollen, immer nur eine halbe, eine blos formelle, eine scheinbare sein. Aber neben dem Geist des Bundes­tags hat sich in den letzten beiden Jahren ein anderer erhoben, der. bis zu einem gewissen Grade durch Preußen vertreten, schon die eine der beiden Haupt­fragen, welche aus den Jahren des nationalen Aufschwungs ungelöst zurück­geblieben sind, einer befriedigenden Lösung cntgegenzuführen unternommen hat, und wir dürfen hoffen, vielleicht überzeugt sein, daß er, wenn die rechte Zeit da ist, auch jenseits der Elbe und Eidcr durch Preußens Stimme fordern wird, was Rechtens ist.

Man wird dann über die Grenze, die sich der Bund bisher gesteckt hat, das ' heißt über die Grenze Holsteins hinauszugehen haben, und man wird dies können, ohne die sofortige Einmischung des Auslandes fürchten zu müssen. Schleswig gehört nicht zum deutschen Bunde. Deutschland hat aber, selbst wenn man das letzte Abkommen zwischen ihm und Dänemark gelten läßt, ein Recht weiter zu gehen, als es dem Bunde bisher beliebt hat: es hat ein Recht zur Ein­mischung in Schleswig, weil und so weit Holstein Rechte in Schleswig hat.

Stellen wir uns auf diesen Standpunkt, der zwar unsre Wünsche durch' aus nicht vollständig ausdrückt, nur das geringste Maß derselben umfaßt, aber bis auf bessere Conjuncturen der einzig praktische sein möchte; so finden wir zunächst gewisse nicht politische Institutionen, welche die Herzogthümer gemein­sam haben, und von denen die kieler Universität für uns die wichtigste ist. Die dänische Regierung ist vertragsmäßig verpflichtet,dieselbe zu conserviren, auch bei ihren habenden xrivilvgiis zu schützen", und zu diesen Privilegien gehört,daß alle sich den Studien widmenden Unterthanen (Schleswigs wie Holsteins) zwei volle Jahre in Kiel studireu oder gegenwärtigen sollen, daß sie zu keiner Beförderung weder in eivilibus noch in eeelLsi^gtieis Hoffnung haben." Diese Bestimmung ist von den Dünen gröblich verletzt worden, in­dem man eine große Menge von Stellen mit Leuten, die in Kopenhagen, aber nie in Kiel studirt haben, besetzt und andrerseits durch verschiedene Maßregeln, unter anderen durch Veränderung der Abgangszeit an den schleswigschen Gym-