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Satzes aus der Verfassungsurkunde gehoben, endlich wurde die ganze Zusammensetzung der Landstünde und der Wnhlmodus geändert.
Neben diesen ans Veränderung der Verfassung abzielenden Gesetzen wurden weitere Gesetze mit den Ständen vereinbart über die Gerichtsorganisation, Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens in Strafsachen sowie der Schwurgerichte, über Bildung von Bezirksrätben u> s. w. Mit Einem Worte: wie Kurhessen im Jahre 1S31 in seinem Verfassungswcrke und seinen staatlichen Institutionen jedem anderen Staate als Muster dienen konnte, so war dies am Schlüsse des Jahres 1849 von Neuem der Fall. Regierung, Landstände, Volk befanden sich wohl in der herrschenden Eintracht, der Thron des Regenten stand fester und geschützter da als vor 1848.
Die Verfassung vom 5. Jan. 1831 bestand nicht nur seit 19 Jahren in anerkannter Wirksamkeit, sie hatte dem Lande wie dem Regenten auch goldne Früchte getragen und war in den Lebenssaft des Volks übergegangen.
Da erschien der unheilvolle, für jeden Hessen ewig unvergessene 23. Februar 1850" und mit ihm plötzlich, wie der Dieb über Nacht, Hans Daniel Ludwig Hassenpflug an der Spitze des Ministeriums; und die Männer, in deren Händen die Regierung zur Freude und zur vollen Zufriedenheit des Landes geruht, von Baumbach, Eberhard, Wippermann, v. Rossuls und von Wintzingerode, sowie Schotten traten vom Ministerium ab. Ein Schrei des Entsetzens ging durch das Land. Jeder sühlte, daß hier nicht ein Wechsel nur der Personen, — zu dem nicht der mindeste Grund vorlag, — sondern ein Wechsel des Systems in Frage stehe, und Niemand ließ sich durch die gleißnerischen Verheißungen täuschen, das neue Ministerium trete die Erbschaft des früheren an. Hassenpflugs schon im Jahre 1832 begonnene Verkümmerung des Verfassungslebens stand noch in zu frischer Erinnerung und sein Prozeß in Greifswalde wegen Fälschung, dem er sich gerade damals heimlich entzogen, war wahrlich nicht geeignet, ihm Vertrauen zu erwecken.
Und er wurde mit dem entschiedensten Mißtrauen aufgenommen, um so mehr, als er das neue Ministerium aus Männern zusammensetzte, welche sozusagen nichts mitbrachten, als ihre Namen, so daß er, und er allein in allen Departements als der leitende Wille sich charakterisirte. Daß dieses Mißtrauen ein nur zu wohl begründetes gewesen, hat die Geschichte gelehrt. Es ist jetzt kein Zweifel mehr: er trat das Ministerium an und leistete den Verfassungseid in der Absicht, ihn und die Verfassung zu brechen. Daß, und wie ihm dies gelang, ist bekannt. Er conspirirte, berichtete seinen Verbündeten Unwahrheit und brachte wirklich die Bundesversammlung dahin, daß diese am 24. März 1852 die in langjähriger Wirksamkeit bestehende Verfassung Hessens außer Wirksamkeit setzte und ein anderes Elaborat als Verfassungsgesetz zu publiciren beschloß. —